Die Arbeitsmedizin befasst sich mit dem Schutz und der Förderung der Gesundheit von Beschäftigten im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit. Ziel ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen, Erkrankungen vorzubeugen und die Arbeitsfähigkeit langfristig zu erhalten.
Arbeitsmedizinische Maßnahmen sind sowohl präventiv als auch begleitend angelegt und orientieren sich an den jeweiligen Tätigkeiten, Belastungen und Gefährdungen im Betrieb. Sie stellen einen wesentlichen Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsschutzes dar und unterstützen Unternehmen bei der rechtssicheren Umsetzung gesetzlicher Vorgaben.
Ein zentraler Bestandteil der Arbeitsmedizin ist die arbeitsmedizinische Vorsorge. Sie dient der frühzeitigen Erkennung gesundheitlicher Risiken und umfasst Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen. Die Vorsorge wird individuell auf die jeweiligen Arbeitsbedingungen abgestimmt und kann im Betrieb oder in der arbeitsmedizinischen Praxis durchgeführt werden.
Abhängig von Tätigkeit und Arbeitsplatz können spezielle Belastungen auftreten, die eine gezielte arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich machen. Dazu zählen insbesondere Bildschirmarbeit, Lärmeinwirkung sowie Tätigkeiten mit erhöhter Infektionsgefährdung.
Diese speziellen Vorsorgen dienen der Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen und unterstützen Beschäftigte dabei, gesundheitliche Beeinträchtigungen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
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