Bezahlbar, zuverlässig, rechtssicher.

Bildschirmarbeitsplatzvorsorge nach ArbStV

Beschäftigte, die regelmäßig an Bildschirmarbeitsplätzen tätig sind, haben Anspruch auf die sogenannte Bildschirmarbeitsplatzvorsorge. Ziel ist es, Beeinträchtigungen des Sehvermögens, des Bewegungsapparats und andere Belastungen frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.

  • Qualifizierter Sehtest in drei Entfernungsbereichen:
  • Prüfung der Sehschärfe im Fernbereich (ca. 5 Meter), Nahbereich (ca. 30-40 cm) und Zwischenbereich (ca. 60-80 cm), um spezifische Belastungen durch Bildschirmarbeit umfassend zu erfassen.

 

Wir prüfen:

Screening auf Kontrast- und Farbensehen

Achsenverschiebungen (Schielen)

Erhebung individueller Beschwerden (z. B. Kopfschmerzen, trockene Augen, Verspannungen)

Beratung und Prävention:

Individuelle Beratung zu Sehbelastung, ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung, Pausengestaltung und Hilfsmitteln wie Bildschirmarbeitsplatzbrillen

Empfehlungen zur Anpassung der Arbeitsplatzbeleuchtung und -ausstattung

Sie möchten die Bildschirmarbeitsplatzvorsorge in Ihrem Unternehmen fachgerecht und rechtssicher umsetzen?
Wir beraten Sie individuell und führen die Vorsorge gemäß ArbStV durch.

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