Blaulichtfilterbrillen an Bildschirmarbeitsplätzen

Blaulichtfilterbrillen an Bildschirmarbeitsplätzen

Arbeitsmedizinische Stellungnahme zum Einsatz von Blaulichtfilterbrillen an Bildschirmarbeitsplätzen

1. Anlass und Fragestellung

Im Rahmen der Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsbeschwerden an Bildschirmarbeitsplätzen wird zunehmend der Einsatz von Blaulichtfilterbrillen diskutiert. Ziel dieser Stellungnahme ist die Bewertung ihres Nutzens unter Berücksichtigung des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes sowie arbeitsmedizinischer und arbeitsschutzrechtlicher Aspekte.


2. Wissenschaftliche Evidenz

Die aktuelle Studienlage, einschließlich systematischer Reviews und randomisierter kontrollierter Studien, zeigt übereinstimmend, dass Blaulichtfilterbrillen:

  • keine signifikante Reduktion von Augenbeschwerden (z. B. Trockenheit, Brennen, Ermüdung) bewirken,
  • keinen nachweisbaren Einfluss auf Sehschärfe oder visuelle Leistungsfähigkeit haben,
  • keine konsistente Verbesserung der Schlafqualität erzielen.

Fachgesellschaften wie die American Academy of Ophthalmology empfehlen daher den routinemäßigen Einsatz solcher Brillen zur Prävention von Bildschirmbeschwerden nicht.


3. Arbeitsmedizinische Bewertung der Beschwerden

Beschwerden im Zusammenhang mit Bildschirmarbeit („Digital Eye Strain“ bzw. „Computer Vision Syndrome“) sind multifaktoriell bedingt. Relevante Einflussfaktoren sind insbesondere:

  • verminderte Lidschlagfrequenz mit konsekutiver Benetzungstörung der Augenoberfläche,
  • anhaltende Nahfokussierung,
  • unzureichende ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes,
  • ungünstige Beleuchtung und Blendung,
  • fehlende Pausen und lange Expositionszeiten.

Eine kausale Rolle des von Bildschirmen emittierten Blaulichts ist nach aktuellem Kenntnisstand nicht belegt.


4. Einordnung im Sinne des Arbeitsschutzes („Stand der Technik“)

Nach § 4 ArbSchG sowie den einschlägigen DGUV-Regelwerken sind Maßnahmen nach dem Stand der Technik umzusetzen. Hierzu zählen evidenzbasierte, wirksame und etablierte Präventionsmaßnahmen.

Blaulichtfilterbrillen erfüllen diese Kriterien derzeit nicht. Sie sind daher:

  • kein Bestandteil des Standes der Technik,
  • keine erforderliche Schutzmaßnahme im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung,
  • nicht als Pflichtleistung des Arbeitgebers anzusehen.

5. Empfohlene Präventionsmaßnahmen

Zur Reduktion von Beschwerden an Bildschirmarbeitsplätzen sind vorrangig folgende Maßnahmen umzusetzen:

Ergonomisch-technisch:

  • optimale Positionierung von Bildschirm (Sehabstand ca. 50–70 cm, Blick leicht nach unten gerichtet),
  • blendfreie Beleuchtung und geeignete Bildschirmdarstellung,
  • ausreichende Schriftgröße und Kontrast.

Organisatorisch:

  • regelmäßige Unterbrechungen der Bildschirmarbeit (z. B. 20-20-20-Regel),
  • Tätigkeitswechsel.

Individuell:

  • Anpassung einer geeigneten Bildschirmarbeitsplatzbrille bei Fehlsichtigkeit,
  • ggf. Anwendung von Tränenersatzmitteln bei trockenen Augen,
  • Schulung zu bewusstem Blinzeln.

6. Zusammenfassung und Empfehlung

Der Einsatz von Blaulichtfilterbrillen an Bildschirmarbeitsplätzen ist aus arbeitsmedizinischer Sicht nicht erforderlich und durch die aktuelle Evidenz nicht begründet.

Die Prävention arbeitsbedingter Augenbeschwerden sollte sich stattdessen auf ergonomische Gestaltung, Arbeitsorganisation und individuelle Anpassung der Sehhilfen konzentrieren.

Ein Einsatz von Blaulichtfilterbrillen kann im Einzelfall als subjektive Komfortmaßnahme erfolgen, hat jedoch keinen Stellenwert als standardisierte arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahme.


Thomas Riebschläger – Betriebsarzt & Fachkraft für Arbeitssicherheit