Klimawandel in Deutschland: Hitzebelastung und neue Anforderungen an Arbeitsstätten – ein Resumé und Ausblick
Klimawandel in Deutschland: Hitzebelastung und neue Anforderungen an Arbeitsstätten – ein Resumé und Ausblick
Deutschland wird wärmer – und die Veränderung ist längst nicht mehr nur eine Frage zukünftiger Klimamodelle. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) weist für Deutschland seit Beginn der Messungen 1881 einen deutlichen Temperaturanstieg aus. Für den Zeitraum 1881 bis 2024 ergibt sich nach einer modernen Trendbetrachtung ein Anstieg der Mitteltemperatur um rund 2,5 °C. Die Jahre 2015 bis 2024 waren dabei die wärmste Zehnjahresperiode der gesamten Messreihe. 2024 erreichte mit 10,9 °C Jahresmitteltemperatur einen neuen Rekord. (Deutscher Wetterdienst)
Diese Entwicklung verändert auch die Bedingungen in deutschen Betrieben. Hitze wird zunehmend zu einem Arbeitsschutz-, Produktivitäts- und Organisationsproblem. Betroffen sind nicht nur klassische Außenarbeitsplätze auf Baustellen, in Logistik, Produktion, Landwirtschaft oder Instandhaltung. Auch Büros, Werkhallen, Lager und Fahrzeuge können sich während längerer Hitzeperioden erheblich aufheizen. Die BAuA weist darauf hin, dass hohe Temperaturen sowohl die Gesundheit als auch das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten beeinträchtigen können. (BAuA)
Arbeitsstätten: Bereits heute besteht Handlungsbedarf
Für Innenräume bildet die Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit der Technischen Regel ASR A3.5 „Raumtemperatur“ den wesentlichen Rahmen. Grundsätzlich soll die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 °C nicht überschreiten. Bei hohen Außentemperaturen sieht die ASR A3.5 ein Stufenmodell vor: Bis 30 °C sind zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen bzw. zu prüfen, bis 35 °C sind wirksame Schutzmaßnahmen erforderlich; oberhalb von 35 °C ist ein Arbeitsraum ohne besondere Maßnahmen grundsätzlich nicht als geeigneter Arbeitsraum anzusehen. Entscheidend bleibt die Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung unter anderem von Arbeitsschwere, Luftfeuchte, Bekleidung und individuellen Belastungen. (BAuA)
Für Arbeitsplätze im Freien wurde die ASR A5.1 im August 2025 neu herausgegeben. Damit wird deutlich, dass der Arbeitsschutz auch auf die zunehmende Hitzebelastung außerhalb geschlossener Gebäude reagieren muss. (BAuA)
Mögliche Sofortmaßnahmen in Betrieben
Viele Maßnahmen lassen sich kurzfristig und mit überschaubarem Aufwand umsetzen. Dazu gehören vor allem:
- konsequenter außenliegender Sonnenschutz und Verschattung von Fenstern,
- frühzeitige Lüftung und nächtliche Auskühlung von Gebäuden,
- Ventilatoren und verbesserte Luftführung,
- ausreichende Bereitstellung von Trinkwasser,
- zusätzliche Entwärmungs- und Erholungspausen,
- Lockerung von Bekleidungsvorschriften, soweit dies sicherheitstechnisch möglich ist,
- Verlagerung körperlich schwerer Tätigkeiten in die kühleren Morgenstunden,
- flexible Arbeitszeitmodelle und Gleitzeit,
- regelmäßige Überprüfung besonders belasteter Arbeitsplätze,
- organisatorische Anpassung von Pausen und Arbeitsrhythmen.
Die ASR A3.5 nennt ausdrücklich unter anderem Nachtauskühlung, frühe Morgenlüftung, Arbeitszeitverlagerung, zusätzliche Entwärmungsphasen und Ventilatoren als geeignete Maßnahmen. Technische und organisatorische Maßnahmen haben dabei grundsätzlich Vorrang vor rein personenbezogenen Maßnahmen. (BAuA)
Besondere Aufmerksamkeit benötigen Außenarbeitsplätze. Hier können mobile Sonnenschutzdächer, schattenspendende Überdachungen, gekühlte oder klimatisierte Aufenthaltsbereiche sowie eine Anpassung der Arbeitszeiten wesentlich dazu beitragen, die Hitzebelastung zu reduzieren. Bei Ladearbeiten, beispielsweise auf Logistikflächen, sollten besonders belastende Tätigkeiten möglichst in die frühen Morgenstunden oder in weniger heiße Tagesabschnitte verlagert werden.
Perspektivisch: Betriebe müssen sich auf mehr Hitze einstellen
Die Entwicklung spricht dafür, Hitzeschutz nicht länger als reine Notfallmaßnahme zu betrachten. Unternehmen sollten vielmehr einen betrieblichen Hitzeschutzplan entwickeln, der automatisch ab bestimmten Temperatur- oder Warnstufen aktiviert wird. Die BAuA empfiehlt ausdrücklich, technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen rechtzeitig in einem solchen betrieblichen Hitzeschutzplan festzulegen. (BAuA)
Parallel sollte die Digitalisierung genutzt werden. Temperatur- und Feuchtesensoren können besonders belastete Räume und Produktionsbereiche überwachen. Automatisierte Gebäudeleittechnik kann Verschattung, Lüftung und Kühlung an Wetterdaten anpassen. Arbeitszeitplanung kann Hitzeprognosen berücksichtigen.
Auch Robotik kann einen wichtigen Beitrag leisten. Bei besonders belastenden Ladearbeiten im Außenbereich könnten autonome oder teilautonome Transportsysteme, Roboter und automatisierte Flurförderfahrzeuge Beschäftigte bei schweren körperlichen Tätigkeiten unterstützen. Ziel sollte dabei nicht allein eine höhere Produktivität sein: Gerade bei zunehmender Hitze kann Automatisierung dazu beitragen, Menschen aus besonders gefährdeten Bereichen herauszunehmen.
Langfristiger Klimaschutz und natürliche Kühlung
Langfristig reicht es jedoch nicht aus, Arbeitsplätze immer stärker technisch zu klimatisieren. Unternehmen sollten Klimaanpassung und Klimaschutz miteinander verbinden. Der aktuelle Leitfaden des Umweltbundesamtes zum Klimamanagement empfiehlt Unternehmen, Treibhausgasemissionen und Klimarisiken systematisch zu erfassen, Ziele festzulegen und Maßnahmen kontinuierlich umzusetzen und zu überprüfen. (Umweltbundesamt)
Dazu gehören energetische Gebäudesanierung, Photovoltaik, effiziente Beleuchtung und Maschinen, Wärmepumpen, Abwärmenutzung sowie ein möglichst geringer Einsatz fossiler Energieträger. Gleichzeitig sollte die Gestaltung des Betriebsgeländes stärker als Teil des Klimaschutzes verstanden werden.
Eine besonders interessante Möglichkeit ist die biologische Beschattung. Bäume, Fassadenbegrünung, begrünte Dächer, Pergolen mit geeigneten Kletterpflanzen und bepflanzte Aufenthaltsbereiche können Sonneneinstrahlung reduzieren und das lokale Mikroklima verbessern. Große Bäume auf Betriebsgeländen können langfristig natürliche Schattenbereiche für Beschäftigte, Fahrzeuge und Außenarbeitsplätze schaffen. Gleichzeitig erhöhen Begrünungsmaßnahmen die Aufenthaltsqualität und können zur ökologischen Aufwertung von Gewerbestandorten beitragen.
Die langfristige Strategie sollte deshalb nicht „mehr Klimaanlage“, sondern „intelligenter, grüner und automatisierter Betrieb“ lauten. Dazu gehören Gebäude, die bereits bei ihrer Planung auf sommerlichen Wärmeschutz ausgerichtet werden, begrünte Außenanlagen, verschattete Verkehrs- und Aufenthaltsflächen, energieeffiziente Technik sowie automatisierte Prozesse für besonders hitzeexponierte Tätigkeiten.
Fazit
Die Erwärmung Deutschlands ist inzwischen messbar und für Unternehmen unmittelbar relevant. Die Arbeitswelt wird sich darauf einstellen müssen, dass heiße Tage und längere Hitzeperioden häufiger auftreten. Der Arbeitsschutz bietet bereits heute einen rechtlichen und technischen Rahmen, der von Unternehmen konsequent genutzt werden sollte. (BAuA)
Kurzfristig sind vor allem Verschattung, Lüftung, Trinkwasserversorgung, Pausen und flexible Arbeitszeiten gefragt. Mittelfristig sollten Betriebe Hitzeschutz in ihre Gefährdungsbeurteilung und Betriebsorganisation integrieren. Langfristig bietet sich eine Kombination aus Klimaschutz, Gebäudesanierung, Begrünung, intelligenter Gebäudetechnik und Robotik an.
Damit wird der Klimawandel nicht nur als Belastung, sondern auch als Anlass für eine Modernisierung der Arbeitswelt verstanden: weniger Hitze für die Beschäftigten, weniger Energieverbrauch für die Unternehmen und resilientere Betriebsstandorte für die Zukunft.







