Gefährdungsbeurteilung im Mittelstand: Warum 56 % der KMU noch Nachholbedarf haben

Gefährdungsbeurteilung im Mittelstand – Zeit etwas zu tun!- Gefährdungsbeurteilung KMU

Die Gefährdungsbeurteilung ist eines der wichtigsten Instrumente im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie soll Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz systematisch erfassen und dabei helfen, wirksame Schutzmaßnahmen abzuleiten. Trotzdem ist sie in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) offenbar noch nicht überall etabliert.

Eine aktuelle Auswertung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigt: In einer Befragung von 3.094 kleinen und mittleren Unternehmen gaben lediglich 56 Prozent an, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

Das bedeutet: Ein erheblicher Teil der befragten Unternehmen nutzt dieses zentrale Instrument des Arbeitsschutzes offenbar noch nicht oder nicht systematisch.

Dabei geht es bei einer modernen Gefährdungsbeurteilung längst nicht mehr nur um Maschinen, Lärm oder Gefahrstoffe. Auch psychische Belastungen, Arbeitsorganisation und ergonomische Faktoren gehören dazu.

Für Unternehmen stellt sich deshalb nicht nur die Frage: „Haben wir eine Gefährdungsbeurteilung?“

Sondern vor allem: „Was können wir aus der Gefährdungsbeurteilung konkret für unseren Betrieb ableiten?“

Gefährdungsbeurteilung erstellen: Mehr als eine Pflicht im Arbeitsschutz

Eine Gefährdungsbeurteilung soll nicht nur eine gesetzliche Anforderung erfüllen. Ihr eigentlicher Nutzen liegt darin, Arbeitsbedingungen systematisch zu betrachten und konkrete Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren.

Viele Unternehmen verbinden mit dem Thema zunächst klassische Gefährdungen:

  • Unfallgefahren und Maschinen
  • Lärm und Vibrationen
  • Gefahrstoffe
  • körperliche Belastungen
  • ergonomische Probleme
  • fehlende oder ungeeignete persönliche Schutzausrüstung

Diese Aspekte bleiben selbstverständlich relevant. Gleichzeitig haben sich die Anforderungen an die Arbeitswelt verändert.

Zeitdruck, Arbeitsverdichtung, häufige Unterbrechungen, Konflikte oder ungünstige Arbeitszeiten können die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten ebenfalls beeinträchtigen.

Eine gute Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen sollte deshalb alle relevanten Belastungen berücksichtigen – unabhängig davon, ob sie unmittelbar sichtbar sind.

 

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Psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen

Ein besonders wichtiger Bereich ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.

Das Arbeitsschutzgesetz sieht ausdrücklich vor, dass auch psychische Belastungen bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen berücksichtigt werden. Dabei geht es nicht darum, die psychische Gesundheit einzelner Beschäftigter zu untersuchen oder persönliche Probleme zu bewerten.

Im Mittelpunkt stehen vielmehr die Arbeitsbedingungen und deren Gestaltung.

Typische Fragestellungen sind beispielsweise:

  • Ist die Arbeitsmenge dauerhaft zu bewältigen?
  • Wie hoch sind Zeit- und Leistungsdruck?
  • Wie häufig kommt es zu Arbeitsunterbrechungen?
  • Sind Arbeitszeiten und Pausen sinnvoll gestaltet?
  • Haben Beschäftigte ausreichend Handlungsspielraum?
  • Sind Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten klar?
  • Wie funktioniert die Kommunikation im Team?
  • Gibt es wiederkehrende Konflikte?
  • Wie belastend sind Kunden-, Patienten- oder Bürgerkontakte?
  • Gibt es Situationen mit Gewalt oder Aggression?

Damit wird die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen zu einem sehr praktischen Instrument.

Sie kann sichtbar machen, wo Arbeitsorganisation und betriebliche Strukturen verbessert werden können.

Die Zahlen zeigen: Bei psychischen und organisatorischen Belastungen gibt es Lücken

Die BAuA-Daten machen deutlich, dass Unternehmen bei der Prävention bestimmter Belastungen noch Potenzial haben.

Maßnahmen gegen Zeit- und Leistungsdruck werden von 52 Prozent der befragten Unternehmen berichtet. Bei Maßnahmen gegen lange oder unregelmäßige Arbeitszeiten sind es 49 Prozent. Maßnahmen zum Umgang mit Konflikten am Arbeitsplatz finden sich lediglich bei 39 Prozent.

Bei kleineren Unternehmen liegen die Werte teilweise noch niedriger.

Das zeigt: Eine Gefährdungsbeurteilung sollte nicht bei der Erfassung klassischer Unfall- und Gesundheitsgefahren stehen bleiben.

Gerade die weniger offensichtlichen Belastungen verdienen eine systematische Betrachtung.

Eine Gefährdungsbeurteilung allein verbessert noch keinen Arbeitsplatz

Ein ausgefüllter Fragebogen ist noch keine Prävention.

Der entscheidende Schritt erfolgt nach der Gefährdungsanalyse: Aus den erkannten Gefährdungen und Belastungen müssen konkrete Maßnahmen entwickelt, umgesetzt und später auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

Dabei müssen Verbesserungen nicht zwangsläufig teuer oder umfangreich sein.

Mögliche Maßnahmen können beispielsweise sein:

  • Arbeitsabläufe neu organisieren
  • Verantwortlichkeiten eindeutiger festlegen
  • Pausenregelungen verbessern
  • Vertretungsregelungen verbindlicher gestalten
  • Arbeitsunterbrechungen reduzieren
  • Kommunikationsstrukturen verbessern
  • Regeln für den Umgang mit Konflikten entwickeln
  • ergonomische Arbeitsplätze optimieren
  • technische Schutzmaßnahmen verbessern
  • Unterweisungen anpassen
  • persönliche Schutzausrüstung überprüfen
  • arbeitsmedizinische Beratung gezielt einsetzen

Entscheidend ist, Prioritäten zu setzen.

Für viele Unternehmen ist es sinnvoller, zunächst drei bis fünf besonders relevante Maßnahmen konsequent umzusetzen, anstatt eine lange Liste theoretisch möglicher Verbesserungen zu erstellen.

Gefährdungsbeurteilung im KMU: Praktikabel statt kompliziert

Ein Handwerksbetrieb mit zwölf Beschäftigten benötigt kein Arbeitsschutzsystem, das für einen internationalen Konzern entwickelt wurde.

Gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen muss eine Gefährdungsbeurteilung für KMU verständlich, praktikabel und im betrieblichen Alltag umsetzbar sein.

Ein sinnvoller Ablauf kann beispielsweise so aussehen:

1. Bestehende Gefährdungsbeurteilung prüfen

Gibt es bereits eine Gefährdungsbeurteilung? Welche Arbeitsbereiche und Tätigkeiten wurden berücksichtigt? Sind die Unterlagen noch aktuell? Haben sich Arbeitsverfahren, Arbeitsmittel oder organisatorische Rahmenbedingungen verändert?

2. Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen betrachten

Eine Betriebsbegehung und Gespräche mit Verantwortlichen und Beschäftigten können wichtige Hinweise liefern. Denn nicht jede Belastung lässt sich allein aus vorhandenen Dokumenten erkennen.

3. Psychische und organisatorische Belastungen einbeziehen

Arbeitsintensität, Arbeitszeit, Handlungsspielraum, Kommunikation, soziale Beziehungen, Konflikte und besondere Belastungen durch externe Kontakte sollten systematisch betrachtet werden.

4. Gefährdungen und Belastungen priorisieren

Nicht jede festgestellte Gefährdung ist gleich relevant. Eine nachvollziehbare Bewertung hilft dabei, die wichtigsten Handlungsfelder zu identifizieren.

5. Konkrete Maßnahmen festlegen

Eine Maßnahme sollte möglichst eindeutig formuliert sein:

Wer macht was bis wann?

Erst dadurch wird aus der Gefährdungsbeurteilung ein konkreter Maßnahmenplan.

6. Wirksamkeit kontrollieren

Nach der Umsetzung sollte überprüft werden, ob die Maßnahmen tatsächlich greifen. Eine Gefährdungsbeurteilung ist deshalb kein einmaliges Projekt, sondern Bestandteil eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses.

Wer unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung?

Die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung liegt beim Arbeitgeber. Das bedeutet jedoch nicht, dass Unternehmen sie vollständig allein durchführen müssen.

Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Unternehmen dabei, Gefährdungen zu erkennen, gesundheitliche Zusammenhänge einzuordnen und geeignete Präventionsmaßnahmen zu entwickeln.

Gerade für KMU kann externe Unterstützung sinnvoll sein. Sie hilft dabei, die Gefährdungsbeurteilung auf die tatsächlichen betrieblichen Anforderungen auszurichten und unnötig komplizierte Verfahren zu vermeiden.

Das Ziel sollte nicht ein möglichst umfangreicher Ordner sein.

Das Ziel sollte ein übersichtlicher Befund mit konkreten, umsetzbaren Maßnahmen sein.

Von der Gefährdungsbeurteilung zur konkreten Prävention

Bei dieBetriebsmedizin unterstützen wir Unternehmen dabei, bestehende Gefährdungsbeurteilungen zu überprüfen, fehlende Bereiche zu ergänzen und aus den Ergebnissen konkrete Maßnahmen für den betrieblichen Alltag abzuleiten.

Dabei betrachten wir nicht nur klassische Gefährdungen, sondern ebenso ergonomische, organisatorische und psychische Belastungen.

Denn eine gute Gefährdungsbeurteilung beantwortet am Ende nicht nur die Frage:

„Haben wir eine GBU?“

Sondern vor allem:

„Was müssen wir in unserem Betrieb konkret verbessern?“

Genau darin liegt ihr eigentlicher Wert: Gefährdungsbeurteilung wird von einer formalen Pflicht zu einem Instrument für Gesundheit, Sicherheit und langfristige Arbeitsfähigkeit.

Sie möchten Ihre Gefährdungsbeurteilung überprüfen oder neu aufstellen?

Wir unterstützen Unternehmen bei der praxisnahen Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung – von der Bestandsaufnahme über die Bewertung von Gefährdungen und psychischen Belastungen bis zur Entwicklung konkreter Maßnahmen.

Sprechen Sie uns an und lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wo in Ihrem Unternehmen Handlungsbedarf besteht.

 

Klimawandel in Deutschland: Hitzebelastung und neue Anforderungen an Arbeitsstätten – ein Resumé und Ausblick

Klimawandel in Deutschland: Hitzebelastung und neue Anforderungen an Arbeitsstätten – ein Resumé und Ausblick

Deutschland wird wärmer – und die Veränderung ist längst nicht mehr nur eine Frage zukünftiger Klimamodelle. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) weist für Deutschland seit Beginn der Messungen 1881 einen deutlichen Temperaturanstieg aus. Für den Zeitraum 1881 bis 2024 ergibt sich nach einer modernen Trendbetrachtung ein Anstieg der Mitteltemperatur um rund 2,5 °C. Die Jahre 2015 bis 2024 waren dabei die wärmste Zehnjahresperiode der gesamten Messreihe. 2024 erreichte mit 10,9 °C Jahresmitteltemperatur einen neuen Rekord. (Deutscher Wetterdienst)

Diese Entwicklung verändert auch die Bedingungen in deutschen Betrieben. Hitze wird zunehmend zu einem Arbeitsschutz-, Produktivitäts- und Organisationsproblem. Betroffen sind nicht nur klassische Außenarbeitsplätze auf Baustellen, in Logistik, Produktion, Landwirtschaft oder Instandhaltung. Auch Büros, Werkhallen, Lager und Fahrzeuge können sich während längerer Hitzeperioden erheblich aufheizen. Die BAuA weist darauf hin, dass hohe Temperaturen sowohl die Gesundheit als auch das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten beeinträchtigen können. (BAuA)

Arbeitsstätten: Bereits heute besteht Handlungsbedarf

Für Innenräume bildet die Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit der Technischen Regel ASR A3.5 „Raumtemperatur“ den wesentlichen Rahmen. Grundsätzlich soll die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 °C nicht überschreiten. Bei hohen Außentemperaturen sieht die ASR A3.5 ein Stufenmodell vor: Bis 30 °C sind zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen bzw. zu prüfen, bis 35 °C sind wirksame Schutzmaßnahmen erforderlich; oberhalb von 35 °C ist ein Arbeitsraum ohne besondere Maßnahmen grundsätzlich nicht als geeigneter Arbeitsraum anzusehen. Entscheidend bleibt die Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung unter anderem von Arbeitsschwere, Luftfeuchte, Bekleidung und individuellen Belastungen. (BAuA)

Für Arbeitsplätze im Freien wurde die ASR A5.1 im August 2025 neu herausgegeben. Damit wird deutlich, dass der Arbeitsschutz auch auf die zunehmende Hitzebelastung außerhalb geschlossener Gebäude reagieren muss. (BAuA)

Mögliche Sofortmaßnahmen in Betrieben

Viele Maßnahmen lassen sich kurzfristig und mit überschaubarem Aufwand umsetzen. Dazu gehören vor allem:

  • konsequenter außenliegender Sonnenschutz und Verschattung von Fenstern,
  • frühzeitige Lüftung und nächtliche Auskühlung von Gebäuden,
  • Ventilatoren und verbesserte Luftführung,
  • ausreichende Bereitstellung von Trinkwasser,
  • zusätzliche Entwärmungs- und Erholungspausen,
  • Lockerung von Bekleidungsvorschriften, soweit dies sicherheitstechnisch möglich ist,
  • Verlagerung körperlich schwerer Tätigkeiten in die kühleren Morgenstunden,
  • flexible Arbeitszeitmodelle und Gleitzeit,
  • regelmäßige Überprüfung besonders belasteter Arbeitsplätze,
  • organisatorische Anpassung von Pausen und Arbeitsrhythmen.

Die ASR A3.5 nennt ausdrücklich unter anderem Nachtauskühlung, frühe Morgenlüftung, Arbeitszeitverlagerung, zusätzliche Entwärmungsphasen und Ventilatoren als geeignete Maßnahmen. Technische und organisatorische Maßnahmen haben dabei grundsätzlich Vorrang vor rein personenbezogenen Maßnahmen. (BAuA)

Besondere Aufmerksamkeit benötigen Außenarbeitsplätze. Hier können mobile Sonnenschutzdächer, schattenspendende Überdachungen, gekühlte oder klimatisierte Aufenthaltsbereiche sowie eine Anpassung der Arbeitszeiten wesentlich dazu beitragen, die Hitzebelastung zu reduzieren. Bei Ladearbeiten, beispielsweise auf Logistikflächen, sollten besonders belastende Tätigkeiten möglichst in die frühen Morgenstunden oder in weniger heiße Tagesabschnitte verlagert werden.

Perspektivisch: Betriebe müssen sich auf mehr Hitze einstellen

Die Entwicklung spricht dafür, Hitzeschutz nicht länger als reine Notfallmaßnahme zu betrachten. Unternehmen sollten vielmehr einen betrieblichen Hitzeschutzplan entwickeln, der automatisch ab bestimmten Temperatur- oder Warnstufen aktiviert wird. Die BAuA empfiehlt ausdrücklich, technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen rechtzeitig in einem solchen betrieblichen Hitzeschutzplan festzulegen. (BAuA)

Parallel sollte die Digitalisierung genutzt werden. Temperatur- und Feuchtesensoren können besonders belastete Räume und Produktionsbereiche überwachen. Automatisierte Gebäudeleittechnik kann Verschattung, Lüftung und Kühlung an Wetterdaten anpassen. Arbeitszeitplanung kann Hitzeprognosen berücksichtigen.

Auch Robotik kann einen wichtigen Beitrag leisten. Bei besonders belastenden Ladearbeiten im Außenbereich könnten autonome oder teilautonome Transportsysteme, Roboter und automatisierte Flurförderfahrzeuge Beschäftigte bei schweren körperlichen Tätigkeiten unterstützen. Ziel sollte dabei nicht allein eine höhere Produktivität sein: Gerade bei zunehmender Hitze kann Automatisierung dazu beitragen, Menschen aus besonders gefährdeten Bereichen herauszunehmen.

Langfristiger Klimaschutz und natürliche Kühlung

Langfristig reicht es jedoch nicht aus, Arbeitsplätze immer stärker technisch zu klimatisieren. Unternehmen sollten Klimaanpassung und Klimaschutz miteinander verbinden. Der aktuelle Leitfaden des Umweltbundesamtes zum Klimamanagement empfiehlt Unternehmen, Treibhausgasemissionen und Klimarisiken systematisch zu erfassen, Ziele festzulegen und Maßnahmen kontinuierlich umzusetzen und zu überprüfen. (Umweltbundesamt)

Dazu gehören energetische Gebäudesanierung, Photovoltaik, effiziente Beleuchtung und Maschinen, Wärmepumpen, Abwärmenutzung sowie ein möglichst geringer Einsatz fossiler Energieträger. Gleichzeitig sollte die Gestaltung des Betriebsgeländes stärker als Teil des Klimaschutzes verstanden werden.

Eine besonders interessante Möglichkeit ist die biologische Beschattung. Bäume, Fassadenbegrünung, begrünte Dächer, Pergolen mit geeigneten Kletterpflanzen und bepflanzte Aufenthaltsbereiche können Sonneneinstrahlung reduzieren und das lokale Mikroklima verbessern. Große Bäume auf Betriebsgeländen können langfristig natürliche Schattenbereiche für Beschäftigte, Fahrzeuge und Außenarbeitsplätze schaffen. Gleichzeitig erhöhen Begrünungsmaßnahmen die Aufenthaltsqualität und können zur ökologischen Aufwertung von Gewerbestandorten beitragen.

Die langfristige Strategie sollte deshalb nicht „mehr Klimaanlage“, sondern „intelligenter, grüner und automatisierter Betrieb“ lauten. Dazu gehören Gebäude, die bereits bei ihrer Planung auf sommerlichen Wärmeschutz ausgerichtet werden, begrünte Außenanlagen, verschattete Verkehrs- und Aufenthaltsflächen, energieeffiziente Technik sowie automatisierte Prozesse für besonders hitzeexponierte Tätigkeiten.

Fazit

Die Erwärmung Deutschlands ist inzwischen messbar und für Unternehmen unmittelbar relevant. Die Arbeitswelt wird sich darauf einstellen müssen, dass heiße Tage und längere Hitzeperioden häufiger auftreten. Der Arbeitsschutz bietet bereits heute einen rechtlichen und technischen Rahmen, der von Unternehmen konsequent genutzt werden sollte. (BAuA)

Kurzfristig sind vor allem Verschattung, Lüftung, Trinkwasserversorgung, Pausen und flexible Arbeitszeiten gefragt. Mittelfristig sollten Betriebe Hitzeschutz in ihre Gefährdungsbeurteilung und Betriebsorganisation integrieren. Langfristig bietet sich eine Kombination aus Klimaschutz, Gebäudesanierung, Begrünung, intelligenter Gebäudetechnik und Robotik an.

Damit wird der Klimawandel nicht nur als Belastung, sondern auch als Anlass für eine Modernisierung der Arbeitswelt verstanden: weniger Hitze für die Beschäftigten, weniger Energieverbrauch für die Unternehmen und resilientere Betriebsstandorte für die Zukunft.

Wenn der Mensch zur Belastung wird

Wenn der Mensch zur Belastung wird

Psychische Belastungen durch eskalierende Kommunikation im Kundenkontakt

Die schreckliche Gewalttat in einer Jugendhilfeeinrichtung in Stade hat viele Menschen tief erschüttert. Unsere Gedanken sind bei den getöteten Mitarbeitenden, ihren Angehörigen sowie allen Kolleginnen und Kollegen, die dieses Ereignis verarbeiten müssen.

Solche Taten sind glücklicherweise äußerst selten. Dennoch führen sie uns auf bedrückende Weise vor Augen, welchen Belastungen Menschen in sozialen und dienstleistungsorientierten Berufen ausgesetzt sein können. Zwischen alltäglicher Respektlosigkeit, verbalen Angriffen und extremer Gewalt liegen zwar Welten – dennoch haben sie einen gemeinsamen Ausgangspunkt: Beschäftigte geraten während ihrer Arbeit zunehmend in konfliktbelastete Situationen mit Menschen, denen sie eigentlich helfen, sie beraten oder für sie Dienstleistungen erbringen sollen.

Als Betriebsarzt beschäftigt mich deshalb seit einiger Zeit eine Frage:

Verändert sich unsere Kommunikationskultur – und welche Auswirkungen hat das auf die psychische Gesundheit von Beschäftigten?

Nicht die Arbeit – sondern der Umgang mit Menschen

Wer heute im direkten Kontakt mit Menschen arbeitet, benötigt längst mehr als fachliche Kompetenz. Ob Pflegekraft, Servicetechniker, Mitarbeitende im Bürgerbüro, Hausmeister, Medizinische Fachangestellte oder Beschäftigte in sozialen Einrichtungen – immer häufiger berichten Mitarbeitende, dass nicht ihre eigentliche Tätigkeit die größte Belastung darstellt, sondern der Umgang mit Menschen in Konfliktsituationen.

In meiner betriebsärztlichen Tätigkeit beobachte ich diese Entwicklung seit einigen Jahren zunehmend. Was früher häufig als Ausnahme wahrgenommen wurde, scheint in vielen Bereichen zum festen Bestandteil des Arbeitsalltags geworden zu sein.

Der Ton wird rauer. Die Erwartungen steigen. Die Geduld sinkt. Manche Menschen reagieren schneller mit Vorwürfen, persönlichen Angriffen oder Drohungen. Hinzu kommen der Druck sozialer Medien, öffentliche Bewertungen und eine insgesamt geringere Hemmschwelle, Unzufriedenheit unmittelbar und emotional auszudrücken.

Dabei geht es keineswegs nur um körperliche Gewalt. Viel häufiger erleben Beschäftigte verbale Angriffe, persönliche Beleidigungen, massiven emotionalen Druck oder das Gefühl, für Probleme verantwortlich gemacht zu werden, die sie selbst weder verursacht haben noch lösen können.

Ein Fall aus der arbeitsmedizinischen Praxis

Ausgangspunkt meiner intensiveren Beschäftigung mit diesem Thema war ein Hausmeister einer sozialen Einrichtung.

Seine eigentliche Aufgabe bestand darin, Gebäude zu betreuen, technische Probleme zu lösen und für einen geordneten Betrieb zu sorgen. Tatsächlich wurde er jedoch zunehmend mit Konflikten zwischen Bewohnern, psychischen Krisen, aggressiven Verhaltensweisen und schwierigen Gesprächssituationen konfrontiert.

Für diese Aufgaben war er weder ausgebildet noch vorbereitet. Dennoch wurde er immer wieder zur ersten Ansprechperson.

Über Monate entwickelte sich daraus eine erhebliche psychische Belastung. Schließlich musste er seine Tätigkeit unterbrechen. Im weiteren Verlauf wurde eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert. Aktuell erfolgt eine stufenweise Wiedereingliederung.

Mich hat dieser Fall besonders beschäftigt.

Nicht weil er spektakulär war.

Sondern weil er zeigt, dass psychische Überlastung häufig schleichend entsteht – durch viele einzelne belastende Situationen, die für sich genommen vielleicht noch beherrschbar erscheinen.

Ein Thema für viele Berufsgruppen

Der beschriebene Hausmeister ist kein Einzelfall.

Ähnliche Erfahrungen berichten heute Beschäftigte aus ganz unterschiedlichen Bereichen.

Der Servicemonteur, der beim Kunden zunächst den Ärger seiner Vorgänger abbekommt.

Die Pflegekraft, die unter dem verständlichen emotionalen Druck von Angehörigen arbeitet.

Die Medizinische Fachangestellte, die täglich Wartezeiten erklären muss und dabei persönlich angegriffen wird.

Die Mitarbeitenden im Bürgerbüro, die Entscheidungen vertreten sollen, die sie selbst nicht getroffen haben.

Beschäftigte im Einzelhandel, im öffentlichen Nahverkehr, in Schulen, sozialen Einrichtungen oder Rettungsdiensten erleben ähnliche Situationen.

Gemeinsam ist all diesen Berufen eines:

Nicht die eigentliche fachliche Tätigkeit verursacht die größte Belastung.

Es sind die emotionalen Anforderungen im Umgang mit Menschen.

Was passiert dabei im Körper?

Jede bedrohlich oder konfliktbeladen erlebte Situation aktiviert zunächst unsere natürliche Stressreaktion. Herzfrequenz und Blutdruck steigen, Stresshormone werden ausgeschüttet, Aufmerksamkeit und Anspannung nehmen zu. Kurzfristig ist das eine sinnvolle Schutzreaktion.

Problematisch wird es dann, wenn solche Situationen regelmäßig auftreten und ausreichende Erholungsphasen fehlen.

Der Organismus verbleibt gewissermaßen dauerhaft im Alarmmodus.

Die Folgen können sehr unterschiedlich sein:

  • Schlafstörungen
  • innere Unruhe
  • Grübeln
  • Gereiztheit
  • Konzentrationsprobleme
  • Erschöpfung
  • Angst vor bestimmten Arbeitssituationen

In manchen Fällen entwickeln sich daraus Anpassungsstörungen, Depressionen oder Angsterkrankungen. Nach besonders belastenden Ereignissen oder einer langanhaltenden psychischen Überforderung können – wenn die diagnostischen Kriterien erfüllt sind – auch Traumafolgestörungen auftreten.

Nicht jede schwierige Begegnung macht krank.

Aber jede dauerhafte psychische Belastung verdient Aufmerksamkeit.

Unternehmen können ihre Mitarbeitenden schützen

Beschäftigte benötigen heute nicht nur fachliche Qualifikation. Sie brauchen auch die Sicherheit, dass ihr Arbeitgeber sie in belastenden Situationen nicht allein lässt.

Dazu gehören unter anderem:

  • eine offene Gesprächskultur nach belastenden Ereignissen,
  • klare Ansprechpartner bei Konflikten,
  • Schulungen zu Kommunikation und Deeskalation,
  • Notfalleinrichtungen, wie z.B. Alarmknöpfe
  • Handlungssicherheit in schwierigen Situationen,
  • sowie Führungskräfte, die psychische Belastungen erkennen und ernst nehmen.

Auch im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen sollten emotionale Anforderungen im Kunden- und Patientenkontakt stärker berücksichtigt werden. Nicht als bürokratische Pflichtübung, sondern als wichtiger Bestandteil moderner Prävention.

Prävention beginnt lange vor der Krise

Die Ereignisse von Stade werden viele Menschen noch lange beschäftigen.

Sie erinnern uns daran, wie wichtig der Schutz derjenigen ist, die täglich Verantwortung für andere übernehmen. Gleichzeitig dürfen wir den Blick nicht nur auf die seltenen Extremereignisse richten.

Die eigentliche Herausforderung liegt in den vielen kleinen Situationen des Alltags, die selten Schlagzeilen machen, aber Beschäftigte auf Dauer ebenso zermürben können.

Der respektlose Kunde.

Der aggressive Angehörige.

Der drohende Patient.

Der verzweifelte Bewohner.

Der aufgebrachte Bürger.

Jede einzelne Begegnung mag bewältigbar sein. Die Summe dieser Erfahrungen kann jedoch erhebliche Auswirkungen auf die psychische Gesundheit haben.

Mein Fazit

Früher bestand Arbeitsschutz vor allem darin, Menschen vor körperlichen Gefahren zu schützen.

Heute gehört auch der Schutz vor psychischen Belastungen selbstverständlich dazu.

Wenn der Mensch zur Belastung wird, ist das kein individuelles Problem einzelner Beschäftigter. Es ist eine Herausforderung für Unternehmen, Führungskräfte und letztlich für unsere gesamte Gesellschaft.

Denn Prävention beginnt nicht erst dann, wenn Menschen erkranken.

Sie beginnt dort, wo wir Belastungen erkennen, offen ansprechen und gemeinsam Verantwortung dafür übernehmen.

Ihr

Thomas Riebschläger

Höhenverstellbare Schreibtische: Luxus oder notwendige Prävention?

Moderner Arbeitsplatz mit Laptop, Schutzhelm, Notizbüchern und ergonomischem Zubehör in heller Büroumgebung, als Symbol für Arbeitssicherheit, Prävention und betriebliche Gesundheitsvorsorge.

Höhenverstellbare Schreibtische: Luxus oder notwendige Prävention?

Wenn Mitarbeitende über Rücken-, Nacken- oder Schulterbeschwerden klagen, wird häufig die Frage gestellt, ob ein elektrisch höhenverstellbarer Schreibtisch tatsächlich erforderlich ist oder lediglich einen zusätzlichen Komfort darstellt. Die Antwort aus arbeitsmedizinischer Sicht ist klar: Für viele Beschäftigte kann ein Wechsel zwischen Sitzen und Stehen einen wichtigen Beitrag zur Gesunderhaltung leisten.

Die moderne Büroarbeit ist geprägt von langen Bildschirmzeiten und oft stundenlangem Sitzen. Zahlreiche Studien zeigen, dass Bewegungsmangel und dauerhaft statische Körperhaltungen Beschwerden des Muskel-Skelett-Systems begünstigen können. Ein höhenverstellbarer Schreibtisch ermöglicht es Beschäftigten, ihre Arbeitshaltung regelmäßig zu verändern und damit Belastungen zu reduzieren.

Dabei geht es nicht nur um Wohlbefinden. Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass Gesundheitsgefährdungen möglichst vermieden werden. Ergonomie ist deshalb kein „Extra“, sondern ein wesentlicher Bestandteil eines zeitgemäßen Arbeitsschutzes. Insbesondere dann, wenn bereits ärztliche oder arbeitsmedizinische Empfehlungen vorliegen, sollten geeignete Maßnahmen sorgfältig geprüft werden.

In der Praxis wird gelegentlich diskutiert, ob zunächst andere Kostenträger – beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung – zuständig sind. Tatsächlich können Rehabilitationsträger in bestimmten Fällen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben fördern. Dies ändert jedoch nichts daran, dass Arbeitgeber eine eigene Verantwortung für die gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsplätze tragen.

Aus betriebsärztlicher Sicht sollte daher nicht die Frage im Vordergrund stehen, wer eine Maßnahme finanziert, sondern ob sie geeignet ist, gesundheitliche Beschwerden zu vermeiden, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten und krankheitsbedingte Ausfallzeiten zu reduzieren. Die Erfahrung zeigt, dass ergonomische Arbeitsplatzanpassungen häufig deutlich günstiger sind als die langfristigen Folgen unbehandelter Beschwerden.

Elektrisch höhenverstellbare Schreibtische sind daher weder ein Luxusprodukt noch Ausdruck besonderer Ansprüche. Sie sind vielmehr ein Beispiel dafür, wie moderne Arbeitsplätze an die Bedürfnisse der Menschen angepasst werden können – mit Vorteilen für Beschäftigte und Arbeitgeber gleichermaßen.

Das wäre eher der Stil eines Fachbeitrags auf balance4.work oder diebetriebsmedizin.de: verständlich, praxisnah und ohne den Eindruck eines juristischen Gutachtens.

Wenn Stress sichtbar wird: Was Ihr Verhalten unter Druck über Sie verrät

Wenn Stress sichtbar wird: Was Ihr Verhalten unter Druck über Sie verrät

Stress zeigt sich selten nur in Zahlen, Fehlzeiten oder Erschöpfung. Viel häufiger zeigt er sich im Verhalten. Gerade im betrieblichen Alltag erleben wir als Betriebsärzte immer wieder, dass Mitarbeitende unter Druck in bestimmte Muster verfallen – oft unbewusst.

Die spannende Erkenntnis aus dem Mentalcoaching: Nicht der Druck selbst ist das größte Problem, sondern die automatische Reaktion darauf.

Im Spitzensport wird das besonders deutlich. Unter Wettkampfdruck zeigen sich Verhaltensmuster innerhalb weniger Minuten. Im Berufsleben entwickeln sie sich langsamer – über Wochen oder Monate. Genau deshalb bleiben sie oft unerkannt.

Typische Stressmuster im Berufsalltag sind:

  1. Daueraktivität statt echter Leistungsfähigkeit

Manche Menschen reagieren auf Belastung mit noch mehr Aktivität. Sie arbeiten länger, beantworten nachts E-Mails und sagen weiterhin „Ja“, obwohl die Reserven längst erschöpft sind.

Im Unternehmen wirkt das zunächst leistungsstark – tatsächlich steigt jedoch das Risiko für Erschöpfung, Fehler und langfristige gesundheitliche Folgen.

Betriebsärztlicher Impuls:
Erholung muss planbar werden. Regeneration ist kein Luxus, sondern Voraussetzung für nachhaltige Leistungsfähigkeit.

  1. Gedankenkreisen und Schlafprobleme

Andere geraten in endlose „Was wäre wenn“-Schleifen. Das Gehirn bleibt im Alarmmodus, Schlaf und Konzentration leiden.

Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten erleben viele Beschäftigte eine permanente mentale Anspannung.

Hilfreich:
Gedanken aufschreiben, priorisieren und bewusst zwischen realem Handlungsbedarf und mentalem „Lärm“ unterscheiden.

  1. Reizbarkeit und kurze Zündschnur

Stress zeigt sich oft zuerst im sozialen Verhalten: Gereiztheit, geringe Toleranz und Konflikte im Team nehmen zu.

Das ist kein Zeichen schlechter Persönlichkeit – sondern häufig ein überlastetes Nervensystem.

Für Führungskräfte besonders wichtig:
Wer dauerhaft unter Strom steht, beschädigt ungewollt Beziehungen und Teamkultur.

  1. Der Körper sendet Signale

Kopfschmerzen, Muskelverspannungen, Müdigkeit oder diffuse Beschwerden sind häufig Stresssymptome.

Viele Betroffene versuchen jedoch, diese Warnzeichen „wegzudenken“ – statt sie ernst zu nehmen.

Betriebsmedizinische Perspektive:
Der Körper ist oft ehrlicher als der Kopf. Beschwerden sind nicht nur ein medizinisches Thema, sondern häufig auch ein Hinweis auf chronische Überlastung.

  1. Funktionieren nach außen – innerlich erschöpft

Besonders engagierte Mitarbeitende überspielen Belastungen häufig perfekt. Nach außen wirken sie ruhig und leistungsfähig, innerlich sind sie jedoch längst erschöpft.

Das Risiko: Ein plötzlicher Zusammenbruch statt einer frühzeitigen Entlastung.

Was Unternehmen daraus lernen können

Stressreaktionen sind keine Schwäche. Sie sind Schutzmechanismen unseres Nervensystems. Entscheidend ist, die eigenen Muster zu erkennen, bevor Gesundheit und Leistungsfähigkeit dauerhaft leiden.

Eine moderne betriebliche Gesundheitskultur sollte deshalb nicht nur Symptome behandeln, sondern Mitarbeitenden helfen, ihre individuellen Stresssignale frühzeitig wahrzunehmen.

Denn Resilienz bedeutet nicht, alles auszuhalten.
Resilienz bedeutet, rechtzeitig gegenzusteuern.

Blaulichtfilterbrillen an Bildschirmarbeitsplätzen

Blaulichtfilterbrillen an Bildschirmarbeitsplätzen

Arbeitsmedizinische Stellungnahme zum Einsatz von Blaulichtfilterbrillen an Bildschirmarbeitsplätzen

1. Anlass und Fragestellung

Im Rahmen der Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsbeschwerden an Bildschirmarbeitsplätzen wird zunehmend der Einsatz von Blaulichtfilterbrillen diskutiert. Ziel dieser Stellungnahme ist die Bewertung ihres Nutzens unter Berücksichtigung des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes sowie arbeitsmedizinischer und arbeitsschutzrechtlicher Aspekte.


2. Wissenschaftliche Evidenz

Die aktuelle Studienlage, einschließlich systematischer Reviews und randomisierter kontrollierter Studien, zeigt übereinstimmend, dass Blaulichtfilterbrillen:

  • keine signifikante Reduktion von Augenbeschwerden (z. B. Trockenheit, Brennen, Ermüdung) bewirken,
  • keinen nachweisbaren Einfluss auf Sehschärfe oder visuelle Leistungsfähigkeit haben,
  • keine konsistente Verbesserung der Schlafqualität erzielen.

Fachgesellschaften wie die American Academy of Ophthalmology empfehlen daher den routinemäßigen Einsatz solcher Brillen zur Prävention von Bildschirmbeschwerden nicht.


3. Arbeitsmedizinische Bewertung der Beschwerden

Beschwerden im Zusammenhang mit Bildschirmarbeit („Digital Eye Strain“ bzw. „Computer Vision Syndrome“) sind multifaktoriell bedingt. Relevante Einflussfaktoren sind insbesondere:

  • verminderte Lidschlagfrequenz mit konsekutiver Benetzungstörung der Augenoberfläche,
  • anhaltende Nahfokussierung,
  • unzureichende ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes,
  • ungünstige Beleuchtung und Blendung,
  • fehlende Pausen und lange Expositionszeiten.

Eine kausale Rolle des von Bildschirmen emittierten Blaulichts ist nach aktuellem Kenntnisstand nicht belegt.


4. Einordnung im Sinne des Arbeitsschutzes („Stand der Technik“)

Nach § 4 ArbSchG sowie den einschlägigen DGUV-Regelwerken sind Maßnahmen nach dem Stand der Technik umzusetzen. Hierzu zählen evidenzbasierte, wirksame und etablierte Präventionsmaßnahmen.

Blaulichtfilterbrillen erfüllen diese Kriterien derzeit nicht. Sie sind daher:

  • kein Bestandteil des Standes der Technik,
  • keine erforderliche Schutzmaßnahme im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung,
  • nicht als Pflichtleistung des Arbeitgebers anzusehen.

5. Empfohlene Präventionsmaßnahmen

Zur Reduktion von Beschwerden an Bildschirmarbeitsplätzen sind vorrangig folgende Maßnahmen umzusetzen:

Ergonomisch-technisch:

  • optimale Positionierung von Bildschirm (Sehabstand ca. 50–70 cm, Blick leicht nach unten gerichtet),
  • blendfreie Beleuchtung und geeignete Bildschirmdarstellung,
  • ausreichende Schriftgröße und Kontrast.

Organisatorisch:

  • regelmäßige Unterbrechungen der Bildschirmarbeit (z. B. 20-20-20-Regel),
  • Tätigkeitswechsel.

Individuell:

  • Anpassung einer geeigneten Bildschirmarbeitsplatzbrille bei Fehlsichtigkeit,
  • ggf. Anwendung von Tränenersatzmitteln bei trockenen Augen,
  • Schulung zu bewusstem Blinzeln.

6. Zusammenfassung und Empfehlung

Der Einsatz von Blaulichtfilterbrillen an Bildschirmarbeitsplätzen ist aus arbeitsmedizinischer Sicht nicht erforderlich und durch die aktuelle Evidenz nicht begründet.

Die Prävention arbeitsbedingter Augenbeschwerden sollte sich stattdessen auf ergonomische Gestaltung, Arbeitsorganisation und individuelle Anpassung der Sehhilfen konzentrieren.

Ein Einsatz von Blaulichtfilterbrillen kann im Einzelfall als subjektive Komfortmaßnahme erfolgen, hat jedoch keinen Stellenwert als standardisierte arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahme.


Thomas Riebschläger – Betriebsarzt & Fachkraft für Arbeitssicherheit

 

E-AU führt zu Top-Arbeitsunfähigkeitszahlen

E-AU führt zu Top-Arbeitsunfähigkeitszahlen

Die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hat die Wahrnehmung von Krankheitsausfällen in Deutschland grundlegend verändert – und sorgt bis heute für Diskussionen. Aktuelle Auswertungen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zeigen: Die Fehlzeiten bleiben auf hohem Niveau, doch ein wesentlicher Teil dieses Anstiegs ist auf einen statistischen Effekt zurückzuführen.

Im Jahr 2025 fehlten AOK-versicherte Beschäftigte durchschnittlich 23,3 Tage krankheitsbedingt am Arbeitsplatz. Damit liegt der Wert leicht unter dem Vorjahr (23,9 Tage) und etwa einen Tag unter dem bisherigen Höchststand von 2022 mit 24,5 Tagen. Trotz dieses leichten Rückgangs bleibt das Niveau der Fehlzeiten insgesamt hoch – höher als noch in den Jahren vor der Pandemie.

Der zentrale Grund dafür liegt laut WIdO weniger in einer tatsächlichen Verschlechterung der Gesundheit, sondern vielmehr in einer veränderten Erfassungssystematik. Mit der Einführung der eAU im Jahr 2022 wurde die Meldung von Krankheitsfällen digitalisiert und deutlich lückenloser. Insbesondere kurzzeitige Erkrankungen, die zuvor häufig gar nicht oder verspätet gemeldet wurden, fließen nun vollständig in die Statistik ein.

Diese Entwicklung führt zu einer sogenannten „Niveauverschiebung“: Die Zahlen wirken höher, weil sie vollständiger sind. WIdO-Geschäftsführer Helmut Schröder spricht in diesem Zusammenhang von einem „bemerkenswerten Anstieg“, der jedoch vor allem auf die verbesserte Datenerfassung zurückzuführen ist.

Ein Blick auf die Detaildaten bestätigt diesen Effekt. Besonders auffällig ist der Anstieg bei den kurzzeitigen Erkrankungen mit einer Dauer von bis zu 14 Tagen. Während im Jahr 2016 durchschnittlich 6,7 Arbeitsunfähigkeitstage auf solche kurzen Krankheitsphasen entfielen, waren es 2022 bereits 10,1 Tage. Im Jahr 2025 lag dieser Wert bei 9,1 Tagen – weiterhin deutlich über dem Niveau vor Einführung der eAU.

Anders sieht es bei langfristigen Erkrankungen aus. Für Krankheitsfälle mit einer Dauer von mehr als sechs Wochen zeigen die Daten keine vergleichbaren Sprünge. Hier bleibt das Niveau relativ stabil, was ein wichtiger Hinweis darauf ist, dass sich die tatsächliche Krankheitslast in der Bevölkerung nicht im gleichen Maße verändert hat wie die Statistik vermuten lässt.

Wie groß der Einfluss der eAU tatsächlich ist, verdeutlicht eine Modellrechnung des WIdO: Hätte man die Entwicklung der Fehlzeiten aus den Jahren 2016 bis 2019 einfach fortgeschrieben, wären für das Jahr 2025 im Durchschnitt lediglich 20,8 Krankheitstage zu erwarten gewesen. Der tatsächliche Wert liegt mit 23,3 Tagen also um rund 2,5 Tage beziehungsweise mehr als zehn Prozent darüber.

Diese Differenz macht deutlich, wie stark sich die veränderte Erfassung auf die Statistik auswirkt. Für Unternehmen, Betriebsärzte und Gesundheitsexperten ist diese Einordnung entscheidend. Denn ohne Berücksichtigung dieses Effekts könnte der Eindruck entstehen, die gesundheitliche Situation der Beschäftigten habe sich deutlich verschlechtert – was so pauschal nicht zutrifft.

Gleichzeitig zeigen die Daten aber auch reale Entwicklungen, die nicht ignoriert werden sollten. Insbesondere bei den Langzeiterkrankungen fällt auf, dass psychische Belastungen weiterhin eine bedeutende Rolle spielen. Hier handelt es sich nicht um einen reinen Statistik-Effekt, sondern um ein ernstzunehmendes gesundheitliches Thema in der Arbeitswelt.

Für die betriebliche Praxis bedeutet das: Die eAU liefert zwar genauere Daten, erfordert aber auch eine differenzierte Interpretation. Höhere Fehlzeiten sind nicht automatisch gleichbedeutend mit einer schlechteren Gesundheit der Belegschaft. Vielmehr spiegeln sie eine verbesserte Transparenz wider.

 

Langfristig bietet diese Entwicklung auch Chancen. Die vollständigeren Daten ermöglichen eine präzisere Analyse von Krankheitsmustern und damit gezieltere Präventionsmaßnahmen. Unternehmen können besser erkennen, wo Handlungsbedarf besteht – sei es bei kurzfristigen Infekten, ergonomischen Problemen oder psychischen Belastungen.

 

Die Herausforderung besteht nun darin, diese Daten richtig zu nutzen: nicht als Alarmzeichen allein, sondern als Grundlage für eine moderne, datenbasierte Gesundheitsstrategie im Betrieb. Denn nur wer versteht, was hinter den Zahlen steckt, kann wirksam handeln.

Die Besprechung der Krankheitszahlen gehört regelmäßig in den Arbeitssicherheitsausschuss.

Denn:

– Mehr krankheitsbedingte Ausfälle können auf Problembereiche hinweisen

– Krankheitsbedingte Ausfälle führen zu Überlastungen bei den gesunden Mitarbeitenden.

– Mehrbelastungen bei unseren Mitarbeitenden führt zu einem erhöhten Risiko für Arbeitsunfälle

– Eine niedrige Arbeitsunfallstatistik im Unternehmen ist genau wie die Minimierung von Arbeitsunfällen ein Qualitätsindikator für unser Unternehmen.

– Im Abgleich mit den Ergebnissen der Befragungen zum Thema psychische Belastung zeigt die Arbeitsunfallstatistik wichtige Handlungsfelder auf.

Gerne berate ich Sie zu Optionen zur Analyse und Optimierung der Arbeitsunfähigkeitsstatistik in Ihrem Unternehmen.

Ihr Betriebsarzt Thomas Riebschläger

 

Arbeitshöhe an die Körpergröße anpassen – nicht umgekehrt

Arbeitshöhe an die Körpergröße anpassen – nicht umgekehrt

Prävention von Rücken- und Schulterbeschwerden durch ergonomische Arbeitsplatzgestaltung

Rückenschmerzen gehören sowohl in der Hausarztpraxis als auch in der betriebsmedizinischen Betreuung zu den häufigsten Beratungsanlässen. Im hausärztlichen Alltag sehen wir täglich Patientinnen und Patienten mit Beschwerden im Bereich der Lendenwirbelsäule (LWS), der Brustwirbelsäule (BWS) oder der Halswirbelsäule (HWS). Ein Teil dieser Beschwerden ist auf Bewegungsmangel und überwiegend sitzende Tätigkeiten zurückzuführen. Eine andere, nicht minder relevante Gruppe sind jedoch Menschen, die körperlich arbeiten – deren Arbeitsplatz jedoch nicht an ihre individuelle Körpergröße angepasst ist.

Gerade hier zeigt sich: Nicht nur „zu wenig Bewegung“ macht krank, sondern auch dauerhaft ungünstige Körperhaltungen unter Belastung.


Wenn die Arbeitshöhe nicht passt –

Arbeitshöhe an die Körpergröße anpassen – nicht umgekehrt

Die Höhe eines Arbeitsplatzes entscheidet maßgeblich darüber, in welcher Haltung gearbeitet wird. Ist die Arbeitsfläche zu hoch, müssen Schultern dauerhaft angehoben oder die Arme in erhöhter Position gehalten werden. Die Folge sind Verspannungen der Schulter- und Nackenmuskulatur, myofasziale Schmerzsyndrome sowie funktionelle Beschwerden im Bereich der HWS. Studien zeigen, dass dauerhaft erhöhte Muskelaktivität im M. trapezius und in der Schultergürtelmuskulatur mit einer erhöhten Inzidenz chronischer Nackenbeschwerden assoziiert ist.

Ist die Arbeitsfläche dagegen zu niedrig, kommt es zu einer vermehrten Rumpfbeugung. Die LWS wird dauerhaft in Flexion belastet, häufig kombiniert mit Rotationsbewegungen. Dies führt zu einer erhöhten Bandscheibenbelastung, muskulären Dysbalancen und langfristig zu degenerativen Veränderungen. In der arbeitsmedizinischen Literatur wird die Kombination aus Rumpfbeugung und Lastenhandhabung als wesentlicher Risikofaktor für chronische Lumbalgien und Bandscheibenerkrankungen beschrieben.

Gerade im Instrumentenbau finde ich bei Begehungen immer wieder ergonomisch ungünstige Arbeitsplätze. Die Instrumentenbauer verstehen sich in ihrem Beruf mehr als Künstler, denn als Handwerker und vergessen dabei sich rückengerecht und gesundheitsschonend zu verhalten (www.duesenberg.de)

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowie internationale ergonomische Leitlinien empfehlen daher ausdrücklich eine an die Körpergröße angepasste Arbeitshöhe. Ziel ist eine möglichst neutrale Körperhaltung mit entspannten Schultern, aufrechter Wirbelsäule und nah am Körper geführten Armen.


Chronifizierung vermeiden

Was zunächst als funktionelle Beschwerde beginnt – Nackenverspannung, morgendliche Steifigkeit, ziehende Schmerzen im unteren Rücken – kann bei dauerhafter Fehlbelastung in chronische, degenerative Erkrankungen übergehen. Wiederholte Mikrotraumatisierungen, anhaltende Muskelüberlastung und fehlende Regeneration führen zu strukturellen Veränderungen an Bandscheiben, Facettengelenken und Sehnenansätzen.

Aus hausärztlicher Sicht sehen wir häufig Patientinnen und Patienten, die über Jahre „durchgehalten“ haben. Nicht selten bestehen dann bereits radiologisch sichtbare degenerative Veränderungen. Hier wird deutlich, wie wichtig frühzeitige ergonomische Intervention ist – idealerweise bevor chronische Verläufe entstehen.


Das TOP-Prinzip als strukturierter Lösungsansatz

In der Prävention arbeitsbedingter Beschwerden hat sich das sogenannte TOP-Prinzip bewährt:
Technische Maßnahmen vor
Organisatorischen Maßnahmen vor
Persönlichen Maßnahmen.

1. Technische Maßnahmen – die Arbeit passt sich dem Menschen an

Technische Lösungen sind vorrangig umzusetzen, da sie unabhängig vom individuellen Verhalten wirken.

Ein zentrales Instrument sind höhenverstellbare Werkbänke und Hubtische. Diese ermöglichen es, die Arbeitsfläche individuell an die Körpergröße anzupassen. Als grobe Orientierung gilt:

  • Präzisionsarbeiten: Arbeitsfläche etwas oberhalb der Ellbogenhöhe
  • Leichte Montagetätigkeiten: etwa auf Ellbogenhöhe
  • Tätigkeiten mit Kraftaufwand: leicht unterhalb der Ellbogenhöhe

Auch verstellbare Maschinenpodeste, anpassbare Greifräume, optimierte Materialbereitstellung sowie Hebehilfen reduzieren Fehlhaltungen.

Bei regelmäßigem Heben schwerer Lasten können zusätzlich mechanische Hebeunterstützungen oder – bei geeigneter Indikation – Exoskelette in Erwägung gezogen werden. Exoskelette können die LWS oder die Schultergürtelmuskulatur entlasten. Die Evidenzlage ist noch im Aufbau, erste Studien zeigen jedoch eine Reduktion der muskulären Beanspruchung bei bestimmten Tätigkeiten. Wichtig ist hierbei eine sorgfältige Auswahl und individuelle Anpassung.

Grundsätzlich gilt: Die Arbeit muss sich an den Menschen anpassen – nicht umgekehrt.


2. Organisatorische Maßnahmen – Belastung variieren

Organisatorische Lösungen ergänzen technische Maßnahmen und sind besonders wirksam, wenn vollständige technische Anpassungen nicht möglich sind.

Ein bewährter Ansatz ist der Arbeitsplatzwechsel oder die Rotation zwischen unterschiedlichen Tätigkeiten. Dadurch werden monotone Belastungen reduziert und unterschiedliche Muskelgruppen beansprucht. Dies senkt das Risiko einseitiger Überlastungssyndrome.

Ein zusätzlicher Vorteil: Mitarbeitende sind flexibler einsetzbar, da keine enge Einzelqualifikation für nur eine Tätigkeit besteht. Unternehmen profitieren somit doppelt – gesundheitlich und organisatorisch.

Auch die Gestaltung von Pausenregelungen gehört in diesen Bereich. Kurzzeitige Entlastungen während des Arbeitstages können die muskuläre Ermüdung deutlich reduzieren.


3. Persönliche Maßnahmen – Eigenverantwortung stärken

Persönliche Maßnahmen stehen im TOP-Prinzip an letzter Stelle, sind jedoch unverzichtbar.

Hierzu zählen:

  • Regelmäßige sportliche Betätigung, insbesondere Krafttraining zur Stabilisierung der Rumpfmuskulatur
  • Ausgleichsbewegungen bei einseitiger Belastung
  • Anleitung zu ergonomischem Verhalten
  • Mikropausen im Arbeitsalltag

Gerade Mikropausen von 30–60 Sekunden, kombiniert mit gezielten Mobilisationsübungen für Schultern, Nacken und LWS, zeigen in Studien eine Reduktion subjektiver Beschwerdeintensität. Entscheidend ist die Regelmäßigkeit.

Im hausärztlichen Gespräch ermutigen wir Patientinnen und Patienten, Verantwortung für ihre muskuläre Gesundheit zu übernehmen. Ein trainierter Bewegungsapparat toleriert Belastungen deutlich besser als ein dekonditionierter.


Schnittstelle Hausarzt und Betriebsmedizin

Die enge Verzahnung zwischen hausärztlicher Versorgung und betriebsmedizinischer Betreuung bietet große Chancen. Hausärztinnen und Hausärzte erkennen häufig frühzeitig funktionelle Beschwerden. Betriebsmedizinische Beratung kann dann gezielt an den Arbeitsbedingungen ansetzen.

Eine strukturierte Anamnese sollte daher immer auch folgende Fragen umfassen:

  • Wie hoch ist die Arbeitsfläche?
  • Wird überwiegend im Stehen oder in gebückter Haltung gearbeitet?
  • Bestehen Hebe- oder Tragebelastungen?
  • Gibt es höhenverstellbare Arbeitsmittel?

Oft sind es scheinbar kleine Anpassungen, die eine große Wirkung entfalten.


Fazit

Arbeitshöhe an die Körpergröße anpassen – nicht umgekehrt!

Rücken- und Schulterbeschwerden sind kein unvermeidbares Schicksal körperlich arbeitender Menschen. Häufig liegt die Ursache in einer nicht an die Körpergröße angepassten Arbeitshöhe.

Ist der Arbeitsplatz zu hoch, resultieren Verspannungen im Schulter- und Nackenbereich. Ist er zu niedrig, entstehen Fehlbelastungen der gesamten Wirbelsäule – bis hin zu chronischen degenerativen Erkrankungen.

Mit konsequenter Anwendung des TOP-Prinzips lassen sich wirksame Präventionsstrategien umsetzen:

  • Technisch: höhenverstellbare Werkbänke, Hubtische, Hebehilfen
  • Organisatorisch: Tätigkeitswechsel, Belastungsvariation
  • Persönlich: Training, Mikropausen, ergonomisches Verhalten

Unser Ziel muss es sein, Arbeit gesund zu gestalten – nicht nur Beschwerden zu behandeln, wenn sie bereits chronisch geworden sind.

Denn nachhaltige Prävention beginnt dort, wo Arbeit und Mensch optimal aufeinander abgestimmt sind.

 

Rückenschmerzen im Fernverkehr – was wirklich hilft

Rückenschmerzen im Fernverkehr – was wirklich hilft

Berufskraftfahrer im Fern- und Nahverkehr leisten täglich Enormes. Viele Stunden im Sitzen, eingeschränkte Bewegungsmöglichkeiten und die Belastung durch Ganzkörpervibrationen fordern ihren Körper – insbesondere den Rücken. Rückenschmerzen gehören daher zu den häufigsten gesundheitlichen Beschwerden in dieser Berufsgruppe und sind ein relevanter Grund für Arbeitsunfähigkeitstage.

Wichtig zu wissen: Die reine Fahrertätigkeit führt nach aktueller Erkenntnis nicht automatisch zu einer erhöhten Zahl von Bandscheibenvorfällen. Entscheidend sind vielmehr die langfristige mechanische Belastung, Bewegungsmangel und – je nach Tätigkeit – zusätzliche körperliche Beanspruchungen wie Lade- und Entladearbeiten.

1. Technische Maßnahmen – Belastung von vornherein reduzieren

Moderne, vibrationsreduzierende oder aktive Sitzsysteme können die Belastung durch Ganzkörpervibrationen deutlich senken. Eine gute Sitzeinstellung, regelmäßige Wartung und ergonomische Optimierung der Fahrerkabine sind zentrale Bausteine der Primärprävention.

Hier gilt: Technische Lösungen entlasten dauerhaft – ohne zusätzlichen Zeitaufwand für die Fahrer.

2. Kurze, gezielte Bewegungseinheiten

Der menschliche Rücken ist nicht für stundenlanges statisches Sitzen gemacht. Bereits zwei- bis dreimal pro Woche ein kurzes Kraft- und Mobilisationsprogramm von 10–20 Minuten kann die Rückenmuskulatur stärken und die Beweglichkeit verbessern.

Entscheidend ist dabei die Praktikabilität: Übungen sollten einfach, ohne Geräte und auch unterwegs durchführbar sein.

3. Mikropausen im Arbeitsalltag

Während planbarer Standzeiten oder Pausen können zwei bis drei Minuten gezielte Bewegung helfen, Verspannungen zu lösen und die Durchblutung zu fördern.

Solche „Bewegungs-Mikropausen“ lassen sich leicht in bestehende Abläufe integrieren – beispielsweise durch kurze Routinen oder digitale Erinnerungen.

Warum sich Prävention doppelt lohnt

Eine strukturierte Rückenprävention zielt darauf ab, Häufigkeit und Intensität von Rückenschmerzen zu senken und die funktionelle Belastbarkeit zu verbessern. Gleichzeitig können Arbeitsunfähigkeitstage reduziert werden – ein Vorteil sowohl für die Gesundheit der Fahrer als auch für die betriebliche Planungssicherheit.

Prävention ist damit kein „Zusatzprogramm“, sondern ein wirtschaftlich und medizinisch sinnvoller Bestandteil moderner Personalverantwortung im Transportgewerbe.

Seit über 20 Jahren Betriebsarzt in der Region Hannover

Seit über 20 Jahren Betriebsarzt in der Region Hannover – aus Überzeugung und mit hausärztlicher Kompetenz

Seit mehr als zwei Jahrzehnten bin ich als Betriebsarzt in der Region Hannover tätig. Was ursprünglich als klassische hausärztliche Praxis begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem breit aufgestellten betriebsärztlichen Dienstleister entwickelt. Diese Entwicklung war kein abrupter Strategiewechsel, sondern ein konsequenter Weg: Die Erfahrungen aus der hausärztlichen Medizin haben sich als außerordentlich wertvoll für die betriebsärztliche Betreuung von Unternehmen erwiesen.

In den Anfangsjahren wurde der „Hausarzt als Betriebsarzt“ gelegentlich belächelt. Die betriebsärztliche Welt war vielerorts stark technisch geprägt – Fokus auf Vorsorgekartei, Pflichtuntersuchung, Dokumentation. Doch die Realität in den Unternehmen zeigte schnell: Gesundheit ist weit mehr als das Abhaken gesetzlicher Vorgaben. Die hausärztliche Expertise – insbesondere im Umgang mit chronischen Erkrankungen, in Rehabilitationsverfahren, in der Notfallmedizin und in der ganzheitlichen Betrachtung des Menschen – bringt einen erheblichen Mehrwert für Betriebe und Beschäftigte.

Hausärztliche Kompetenz als Fundament moderner Betriebsmedizin

Chronische Erkrankungen wie Diabetes, Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder muskuloskelettale Beschwerden begleiten viele Erwerbstätige über Jahre hinweg. In der hausärztlichen Tätigkeit gehört der strukturierte, langfristige Umgang mit solchen Erkrankungen zum Alltag. Diese Erfahrung ermöglicht es, auch im betrieblichen Kontext nicht nur Symptome zu betrachten, sondern Ursachen, Wechselwirkungen und individuelle Ressourcen einzubeziehen.

Gerade im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorgen oder Eignungsuntersuchungen zeigt sich häufig, dass Beschäftigte medizinische Fragestellungen mitbringen, für die im regulären Versorgungsalltag oft wenig Zeit bleibt. Der Termin beim Betriebsarzt wird so nicht selten zu einem Raum für ein intensives Gespräch – mit Aufklärung, Einordnung und konkreten Handlungsempfehlungen.

In einer Zeit, in der Haus- und Fachärzte im ambulanten wie auch im klinischen Bereich zunehmend unter Zeitdruck stehen, empfinden viele Versicherte den Termin beim Betriebsarzt als wohltuend strukturiert und aufmerksam. Ob im Rahmen von Pflicht- oder Angebotsvorsorgen, bei Impfungen, bei Eignungsbeurteilungen oder im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM): Das ausführliche Gespräch und die verständliche medizinische Beratung stehen im Mittelpunkt.

Mehr als Vorsorge – ein verlässlicher Partner für Unternehmen

Moderne Betriebsmedizin bedeutet heute weit mehr als die Durchführung arbeitsmedizinischer Pflichtuntersuchungen. Unternehmen benötigen einen Partner, der Prozesse versteht, Strukturen kennt und medizinische Fragestellungen in betriebliche Abläufe integrieren kann.

Die Organisationsform unserer Praxis ermöglicht eine hohe Erreichbarkeit und schnelle Reaktionszeiten. Für Unternehmen ist Verlässlichkeit ein entscheidender Faktor – sei es bei kurzfristigen Fragestellungen, bei Neueinstellungen oder bei akuten Ereignissen.

Kommt es beispielsweise zu einem kleineren Arbeitsunfall, kann in vielen Fällen eine qualifizierte Erstversorgung direkt erfolgen, bevor – falls erforderlich – eine Weiterleitung an den zuständigen Durchgangsarzt organisiert wird. Diese unmittelbare medizinische Einschätzung schafft Sicherheit und entlastet betriebliche Abläufe.

Psychosomatische Kompetenz und Gesprächsführung

Ein wesentlicher Teil moderner Arbeitsmedizin betrifft nicht allein körperliche, sondern zunehmend psychosoziale Belastungen. Verdichtete Arbeitsprozesse, hohe Verantwortung, Fachkräftemangel oder private Belastungssituationen wirken sich spürbar auf die Gesundheit aus.

Fundierte Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der Psychosomatik helfen dabei, Beschäftigte in schwierigen Situationen zu begleiten und zu unterstützen. Oft genügt bereits ein strukturiertes, wertschätzendes Gespräch, um Belastungsfaktoren zu identifizieren und Lösungswege zu entwickeln.

Der Betriebsarzt nimmt hierbei eine besondere Rolle ein: Er ist medizinisch qualifiziert, zur Vertraulichkeit verpflichtet und zugleich mit den betrieblichen Rahmenbedingungen vertraut. Diese Position ermöglicht es, zwischen individueller Gesundheit und betrieblicher Realität zu vermitteln – diskret, lösungsorientiert und mit Augenmaß.

Case Management und Vernetzung im Gesundheitswesen

Ein weiterer Vorteil der langjährigen hausärztlichen Tätigkeit ist die gewachsene Vernetzung in alle Bereiche des Gesundheitswesens. Gute Kontakte zu Fachärzten, Kliniken, Reha-Einrichtungen und therapeutischen Diensten erleichtern eine zielgerichtete Weitervermittlung, wenn sie notwendig ist.

In bestimmten Situationen kann der Betriebsarzt die Rolle eines Case Managers übernehmen – beispielsweise bei längeren Erkrankungsverläufen oder komplexen Rehabilitationsprozessen. Dabei geht es nicht um die Übernahme der hausärztlichen Behandlung, sondern um Koordination, Abstimmung und Unterstützung im Sinne einer möglichst stabilen beruflichen Wiedereingliederung.

Gerade im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements zeigt sich, wie wichtig ein strukturierter, medizinisch fundierter und gleichzeitig empathischer Ansatz ist. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit langfristig zu sichern – im Interesse des Mitarbeitenden ebenso wie im Interesse des Unternehmens.

Gesundheitsförderung und Prävention als strategischer Ansatz

Unternehmen stehen heute vor großen Herausforderungen: demografischer Wandel, Fachkräftemangel und steigende Krankheitsquoten. Prävention ist deshalb kein „Nice-to-have“, sondern ein strategischer Erfolgsfaktor.

Betriebsärztliche Betreuung kann hier gezielt ansetzen: durch Impfangebote im Betrieb, Beratung zu ergonomischen Fragestellungen, Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen, Begleitung von Veränderungsprozessen oder Impulse im Rahmen von Gesundheitstagen.

Die Kombination aus arbeitsmedizinischem Fachwissen und hausärztlicher Erfahrung ermöglicht es, sowohl individuelle als auch strukturelle Aspekte zu berücksichtigen. Prävention wird dadurch praxisnah, umsetzbar und wirtschaftlich sinnvoll.

Nähe zur Region – Nähe zu den Menschen

Seit über 20 Jahren in der Region Hannover tätig zu sein, bedeutet auch: regionale Verbundenheit. Die Unternehmen, die wir betreuen, sind häufig mittelständisch geprägt – familiengeführt, persönlich, langfristig orientiert.

Diese Struktur passt zu unserem Selbstverständnis. Wir verstehen uns nicht als anonymer Dienstleister, sondern als langfristiger Partner. Kurze Wege, persönliche Ansprechpartner und transparente Kommunikation sind für uns selbstverständlich.

Fazit: Betriebsmedizin mit Haltung

Die Entwicklung von der hausärztlichen Praxis zum breit aufgestellten betriebsärztlichen Dienstleister war ein konsequenter Schritt – getragen von der Überzeugung, dass gute Arbeitsmedizin mehr ist als formale Erfüllung gesetzlicher Anforderungen.

Hausärztliche Erfahrung, psychosomatische Kompetenz, Notfallroutine, Vernetzung im Gesundheitswesen und organisatorische Verlässlichkeit bilden heute ein stabiles Fundament unserer Arbeit.

Im Mittelpunkt steht dabei immer der Mensch – als Beschäftigter, als Führungskraft, als Unternehmer. Denn nachhaltige betriebliche Gesundheit entsteht dort, wo medizinische Fachlichkeit, persönliche Zuwendung und strukturelles Verständnis zusammenkommen.

Seit über 20 Jahren begleiten wir Unternehmen in der Region Hannover auf diesem Weg – engagiert, fachlich fundiert und mit Freude an der Zusammenarbeit.

Thomas Riebschläger – seit über 20 Jahren Betriebsarzt in der Region Hannover – 🙂