Office Brille = Top Durchblick

Symbolbild für Bildschirmarbeitsplatzvorsorge

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Bildschirmbrille – Aktueller Praxisleitfaden

Was gilt bei Bildschirmarbeit im Unternehmen?

Bildschirmarbeit ist heute Standard am Arbeitsplatz. Dennoch gibt es oft Unsicherheiten: Wann ist eine Bildschirmbrille erforderlich und wer zahlt sie? Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sowie aktuelle Gerichtsurteile bieten hier klare Orientierung. Als Betriebsarzt unterstütze ich Unternehmen dabei, diese Vorgaben praxisnah und rechtssicher umzusetzen – zum Wohle der Beschäftigten.

Was ist eine Bildschirmbrille?

Eine Bildschirmbrille ist eine spezielle Sehhilfe für die Arbeit am Bildschirm. Sie wird notwendig, wenn mit normalen Brillen die Bildschirmarbeit nicht mehr beschwerdefrei möglich ist – typischerweise ab dem 45. Lebensjahr, wenn die Augen an Akkommodationsfähigkeit verlieren.

Pflicht des Arbeitgebers: Angebotsvorsorge

  • Vor Beginn der Bildschirmtätigkeit
  • Regelmäßig während der Tätigkeit
  • Bei Beschwerden mit den Augen

Rechtsgrundlage: § 5 ArbMedVV i. V. m. Anhang Teil 4.

Die Teilnahme ist freiwillig, wird aber meist angenommen: Es geht um Sehkomfort, Gesundheit und Leistungsfähigkeit.

Was beinhaltet die Untersuchung?

  • Ärztliches Gespräch (Anamnese)
  • Sehtest
  • Beratung und ärztliche Beurteilung

Besteht ein Verdacht auf eine augenärztliche Erkrankung, wird eine weitergehende Abklärung ermöglicht.

Wer führt die Untersuchung durch?

Die Untersuchung übernehmen Betriebsärzte oder Augenärzte. Ein betriebsärztlicher Ansatz ist ideal: So werden auch ergonomische und arbeitsbedingte Faktoren berücksichtigt.

Wann ist eine Bildschirmbrille notwendig?

  • Unscharfes Sehen am Monitor
  • Kopf- und Nackenschmerzen durch Zwangshaltungen
  • Augenbrennen oder Kopfschmerzen

Ob beispielsweise eine Gleitsicht- oder Altersnahbrille ausreicht, beurteilt der Betriebsarzt im Rahmen der Vorsorge.

Wer entscheidet?

Die medizinische Entscheidung über die Notwendigkeit einer Bildschirmbrille trifft der Betriebsarzt nach Untersuchung. Die Verordnung übernimmt anschließend der Augenarzt oder Optiker.

Wer zahlt die Bildschirmbrille?

Ist eine Bildschirmbrille medizinisch erforderlich, übernimmt der Arbeitgeber die Kosten. Das ist klar geregelt in:

  • Anhang Teil 4 ArbMedVV
  • DGUV Information 250-008
  • EuGH-Rechtsprechung (2022)

Eine Kostenbeteiligung durch Beschäftigte ist nur bei privaten Zusatzwünschen (z. B. Designermodell) zulässig.

Was gilt bei Schaden?

  • Nur Bildschirmbrille: Arbeitgeber zahlt
  • Brille mit Zusatznutzen: Gesetzliche Unfallversicherung im Fall von Arbeits- oder Wegeunfall

Praxis-Tipp: Brillenschäden immer wie einen Arbeitsunfall melden!

 

Termin vereinbaren: https://diebetriebsmedizin.de/kontakt/

Wichtige Rechtsgrundlagen

  • 5 ArbMedVV i. V. m. Anhang Teil 4
  • AMR Nr. 14.1
  • DGUV Information 250-008
  • EuGH, Urteil vom 22.12.2022 (C-392/21)
  • BVerwG, Urteil vom 27.02.2003 (2 C 2.02)
  • BSG, Urteil vom 20.02.2001 (B 2 U 9/00 R)