Wenn Stress sichtbar wird: Was Ihr Verhalten unter Druck über Sie verrät

Wenn Stress sichtbar wird: Was Ihr Verhalten unter Druck über Sie verrät

Stress zeigt sich selten nur in Zahlen, Fehlzeiten oder Erschöpfung. Viel häufiger zeigt er sich im Verhalten. Gerade im betrieblichen Alltag erleben wir als Betriebsärzte immer wieder, dass Mitarbeitende unter Druck in bestimmte Muster verfallen – oft unbewusst.

Die spannende Erkenntnis aus dem Mentalcoaching: Nicht der Druck selbst ist das größte Problem, sondern die automatische Reaktion darauf.

Im Spitzensport wird das besonders deutlich. Unter Wettkampfdruck zeigen sich Verhaltensmuster innerhalb weniger Minuten. Im Berufsleben entwickeln sie sich langsamer – über Wochen oder Monate. Genau deshalb bleiben sie oft unerkannt.

Typische Stressmuster im Berufsalltag sind:

  1. Daueraktivität statt echter Leistungsfähigkeit

Manche Menschen reagieren auf Belastung mit noch mehr Aktivität. Sie arbeiten länger, beantworten nachts E-Mails und sagen weiterhin „Ja“, obwohl die Reserven längst erschöpft sind.

Im Unternehmen wirkt das zunächst leistungsstark – tatsächlich steigt jedoch das Risiko für Erschöpfung, Fehler und langfristige gesundheitliche Folgen.

Betriebsärztlicher Impuls:
Erholung muss planbar werden. Regeneration ist kein Luxus, sondern Voraussetzung für nachhaltige Leistungsfähigkeit.

  1. Gedankenkreisen und Schlafprobleme

Andere geraten in endlose „Was wäre wenn“-Schleifen. Das Gehirn bleibt im Alarmmodus, Schlaf und Konzentration leiden.

Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten erleben viele Beschäftigte eine permanente mentale Anspannung.

Hilfreich:
Gedanken aufschreiben, priorisieren und bewusst zwischen realem Handlungsbedarf und mentalem „Lärm“ unterscheiden.

  1. Reizbarkeit und kurze Zündschnur

Stress zeigt sich oft zuerst im sozialen Verhalten: Gereiztheit, geringe Toleranz und Konflikte im Team nehmen zu.

Das ist kein Zeichen schlechter Persönlichkeit – sondern häufig ein überlastetes Nervensystem.

Für Führungskräfte besonders wichtig:
Wer dauerhaft unter Strom steht, beschädigt ungewollt Beziehungen und Teamkultur.

  1. Der Körper sendet Signale

Kopfschmerzen, Muskelverspannungen, Müdigkeit oder diffuse Beschwerden sind häufig Stresssymptome.

Viele Betroffene versuchen jedoch, diese Warnzeichen „wegzudenken“ – statt sie ernst zu nehmen.

Betriebsmedizinische Perspektive:
Der Körper ist oft ehrlicher als der Kopf. Beschwerden sind nicht nur ein medizinisches Thema, sondern häufig auch ein Hinweis auf chronische Überlastung.

  1. Funktionieren nach außen – innerlich erschöpft

Besonders engagierte Mitarbeitende überspielen Belastungen häufig perfekt. Nach außen wirken sie ruhig und leistungsfähig, innerlich sind sie jedoch längst erschöpft.

Das Risiko: Ein plötzlicher Zusammenbruch statt einer frühzeitigen Entlastung.

Was Unternehmen daraus lernen können

Stressreaktionen sind keine Schwäche. Sie sind Schutzmechanismen unseres Nervensystems. Entscheidend ist, die eigenen Muster zu erkennen, bevor Gesundheit und Leistungsfähigkeit dauerhaft leiden.

Eine moderne betriebliche Gesundheitskultur sollte deshalb nicht nur Symptome behandeln, sondern Mitarbeitenden helfen, ihre individuellen Stresssignale frühzeitig wahrzunehmen.

Denn Resilienz bedeutet nicht, alles auszuhalten.
Resilienz bedeutet, rechtzeitig gegenzusteuern.

Arbeitshöhe an die Körpergröße anpassen – nicht umgekehrt

Arbeitshöhe an die Körpergröße anpassen – nicht umgekehrt

Prävention von Rücken- und Schulterbeschwerden durch ergonomische Arbeitsplatzgestaltung

Rückenschmerzen gehören sowohl in der Hausarztpraxis als auch in der betriebsmedizinischen Betreuung zu den häufigsten Beratungsanlässen. Im hausärztlichen Alltag sehen wir täglich Patientinnen und Patienten mit Beschwerden im Bereich der Lendenwirbelsäule (LWS), der Brustwirbelsäule (BWS) oder der Halswirbelsäule (HWS). Ein Teil dieser Beschwerden ist auf Bewegungsmangel und überwiegend sitzende Tätigkeiten zurückzuführen. Eine andere, nicht minder relevante Gruppe sind jedoch Menschen, die körperlich arbeiten – deren Arbeitsplatz jedoch nicht an ihre individuelle Körpergröße angepasst ist.

Gerade hier zeigt sich: Nicht nur „zu wenig Bewegung“ macht krank, sondern auch dauerhaft ungünstige Körperhaltungen unter Belastung.


Wenn die Arbeitshöhe nicht passt –

Arbeitshöhe an die Körpergröße anpassen – nicht umgekehrt

Die Höhe eines Arbeitsplatzes entscheidet maßgeblich darüber, in welcher Haltung gearbeitet wird. Ist die Arbeitsfläche zu hoch, müssen Schultern dauerhaft angehoben oder die Arme in erhöhter Position gehalten werden. Die Folge sind Verspannungen der Schulter- und Nackenmuskulatur, myofasziale Schmerzsyndrome sowie funktionelle Beschwerden im Bereich der HWS. Studien zeigen, dass dauerhaft erhöhte Muskelaktivität im M. trapezius und in der Schultergürtelmuskulatur mit einer erhöhten Inzidenz chronischer Nackenbeschwerden assoziiert ist.

Ist die Arbeitsfläche dagegen zu niedrig, kommt es zu einer vermehrten Rumpfbeugung. Die LWS wird dauerhaft in Flexion belastet, häufig kombiniert mit Rotationsbewegungen. Dies führt zu einer erhöhten Bandscheibenbelastung, muskulären Dysbalancen und langfristig zu degenerativen Veränderungen. In der arbeitsmedizinischen Literatur wird die Kombination aus Rumpfbeugung und Lastenhandhabung als wesentlicher Risikofaktor für chronische Lumbalgien und Bandscheibenerkrankungen beschrieben.

Gerade im Instrumentenbau finde ich bei Begehungen immer wieder ergonomisch ungünstige Arbeitsplätze. Die Instrumentenbauer verstehen sich in ihrem Beruf mehr als Künstler, denn als Handwerker und vergessen dabei sich rückengerecht und gesundheitsschonend zu verhalten (www.duesenberg.de)

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowie internationale ergonomische Leitlinien empfehlen daher ausdrücklich eine an die Körpergröße angepasste Arbeitshöhe. Ziel ist eine möglichst neutrale Körperhaltung mit entspannten Schultern, aufrechter Wirbelsäule und nah am Körper geführten Armen.


Chronifizierung vermeiden

Was zunächst als funktionelle Beschwerde beginnt – Nackenverspannung, morgendliche Steifigkeit, ziehende Schmerzen im unteren Rücken – kann bei dauerhafter Fehlbelastung in chronische, degenerative Erkrankungen übergehen. Wiederholte Mikrotraumatisierungen, anhaltende Muskelüberlastung und fehlende Regeneration führen zu strukturellen Veränderungen an Bandscheiben, Facettengelenken und Sehnenansätzen.

Aus hausärztlicher Sicht sehen wir häufig Patientinnen und Patienten, die über Jahre „durchgehalten“ haben. Nicht selten bestehen dann bereits radiologisch sichtbare degenerative Veränderungen. Hier wird deutlich, wie wichtig frühzeitige ergonomische Intervention ist – idealerweise bevor chronische Verläufe entstehen.


Das TOP-Prinzip als strukturierter Lösungsansatz

In der Prävention arbeitsbedingter Beschwerden hat sich das sogenannte TOP-Prinzip bewährt:
Technische Maßnahmen vor
Organisatorischen Maßnahmen vor
Persönlichen Maßnahmen.

1. Technische Maßnahmen – die Arbeit passt sich dem Menschen an

Technische Lösungen sind vorrangig umzusetzen, da sie unabhängig vom individuellen Verhalten wirken.

Ein zentrales Instrument sind höhenverstellbare Werkbänke und Hubtische. Diese ermöglichen es, die Arbeitsfläche individuell an die Körpergröße anzupassen. Als grobe Orientierung gilt:

  • Präzisionsarbeiten: Arbeitsfläche etwas oberhalb der Ellbogenhöhe
  • Leichte Montagetätigkeiten: etwa auf Ellbogenhöhe
  • Tätigkeiten mit Kraftaufwand: leicht unterhalb der Ellbogenhöhe

Auch verstellbare Maschinenpodeste, anpassbare Greifräume, optimierte Materialbereitstellung sowie Hebehilfen reduzieren Fehlhaltungen.

Bei regelmäßigem Heben schwerer Lasten können zusätzlich mechanische Hebeunterstützungen oder – bei geeigneter Indikation – Exoskelette in Erwägung gezogen werden. Exoskelette können die LWS oder die Schultergürtelmuskulatur entlasten. Die Evidenzlage ist noch im Aufbau, erste Studien zeigen jedoch eine Reduktion der muskulären Beanspruchung bei bestimmten Tätigkeiten. Wichtig ist hierbei eine sorgfältige Auswahl und individuelle Anpassung.

Grundsätzlich gilt: Die Arbeit muss sich an den Menschen anpassen – nicht umgekehrt.


2. Organisatorische Maßnahmen – Belastung variieren

Organisatorische Lösungen ergänzen technische Maßnahmen und sind besonders wirksam, wenn vollständige technische Anpassungen nicht möglich sind.

Ein bewährter Ansatz ist der Arbeitsplatzwechsel oder die Rotation zwischen unterschiedlichen Tätigkeiten. Dadurch werden monotone Belastungen reduziert und unterschiedliche Muskelgruppen beansprucht. Dies senkt das Risiko einseitiger Überlastungssyndrome.

Ein zusätzlicher Vorteil: Mitarbeitende sind flexibler einsetzbar, da keine enge Einzelqualifikation für nur eine Tätigkeit besteht. Unternehmen profitieren somit doppelt – gesundheitlich und organisatorisch.

Auch die Gestaltung von Pausenregelungen gehört in diesen Bereich. Kurzzeitige Entlastungen während des Arbeitstages können die muskuläre Ermüdung deutlich reduzieren.


3. Persönliche Maßnahmen – Eigenverantwortung stärken

Persönliche Maßnahmen stehen im TOP-Prinzip an letzter Stelle, sind jedoch unverzichtbar.

Hierzu zählen:

  • Regelmäßige sportliche Betätigung, insbesondere Krafttraining zur Stabilisierung der Rumpfmuskulatur
  • Ausgleichsbewegungen bei einseitiger Belastung
  • Anleitung zu ergonomischem Verhalten
  • Mikropausen im Arbeitsalltag

Gerade Mikropausen von 30–60 Sekunden, kombiniert mit gezielten Mobilisationsübungen für Schultern, Nacken und LWS, zeigen in Studien eine Reduktion subjektiver Beschwerdeintensität. Entscheidend ist die Regelmäßigkeit.

Im hausärztlichen Gespräch ermutigen wir Patientinnen und Patienten, Verantwortung für ihre muskuläre Gesundheit zu übernehmen. Ein trainierter Bewegungsapparat toleriert Belastungen deutlich besser als ein dekonditionierter.


Schnittstelle Hausarzt und Betriebsmedizin

Die enge Verzahnung zwischen hausärztlicher Versorgung und betriebsmedizinischer Betreuung bietet große Chancen. Hausärztinnen und Hausärzte erkennen häufig frühzeitig funktionelle Beschwerden. Betriebsmedizinische Beratung kann dann gezielt an den Arbeitsbedingungen ansetzen.

Eine strukturierte Anamnese sollte daher immer auch folgende Fragen umfassen:

  • Wie hoch ist die Arbeitsfläche?
  • Wird überwiegend im Stehen oder in gebückter Haltung gearbeitet?
  • Bestehen Hebe- oder Tragebelastungen?
  • Gibt es höhenverstellbare Arbeitsmittel?

Oft sind es scheinbar kleine Anpassungen, die eine große Wirkung entfalten.


Fazit

Arbeitshöhe an die Körpergröße anpassen – nicht umgekehrt!

Rücken- und Schulterbeschwerden sind kein unvermeidbares Schicksal körperlich arbeitender Menschen. Häufig liegt die Ursache in einer nicht an die Körpergröße angepassten Arbeitshöhe.

Ist der Arbeitsplatz zu hoch, resultieren Verspannungen im Schulter- und Nackenbereich. Ist er zu niedrig, entstehen Fehlbelastungen der gesamten Wirbelsäule – bis hin zu chronischen degenerativen Erkrankungen.

Mit konsequenter Anwendung des TOP-Prinzips lassen sich wirksame Präventionsstrategien umsetzen:

  • Technisch: höhenverstellbare Werkbänke, Hubtische, Hebehilfen
  • Organisatorisch: Tätigkeitswechsel, Belastungsvariation
  • Persönlich: Training, Mikropausen, ergonomisches Verhalten

Unser Ziel muss es sein, Arbeit gesund zu gestalten – nicht nur Beschwerden zu behandeln, wenn sie bereits chronisch geworden sind.

Denn nachhaltige Prävention beginnt dort, wo Arbeit und Mensch optimal aufeinander abgestimmt sind.

 

Seit über 20 Jahren Betriebsarzt in der Region Hannover

Seit über 20 Jahren Betriebsarzt in der Region Hannover – aus Überzeugung und mit hausärztlicher Kompetenz

Seit mehr als zwei Jahrzehnten bin ich als Betriebsarzt in der Region Hannover tätig. Was ursprünglich als klassische hausärztliche Praxis begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem breit aufgestellten betriebsärztlichen Dienstleister entwickelt. Diese Entwicklung war kein abrupter Strategiewechsel, sondern ein konsequenter Weg: Die Erfahrungen aus der hausärztlichen Medizin haben sich als außerordentlich wertvoll für die betriebsärztliche Betreuung von Unternehmen erwiesen.

In den Anfangsjahren wurde der „Hausarzt als Betriebsarzt“ gelegentlich belächelt. Die betriebsärztliche Welt war vielerorts stark technisch geprägt – Fokus auf Vorsorgekartei, Pflichtuntersuchung, Dokumentation. Doch die Realität in den Unternehmen zeigte schnell: Gesundheit ist weit mehr als das Abhaken gesetzlicher Vorgaben. Die hausärztliche Expertise – insbesondere im Umgang mit chronischen Erkrankungen, in Rehabilitationsverfahren, in der Notfallmedizin und in der ganzheitlichen Betrachtung des Menschen – bringt einen erheblichen Mehrwert für Betriebe und Beschäftigte.

Hausärztliche Kompetenz als Fundament moderner Betriebsmedizin

Chronische Erkrankungen wie Diabetes, Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder muskuloskelettale Beschwerden begleiten viele Erwerbstätige über Jahre hinweg. In der hausärztlichen Tätigkeit gehört der strukturierte, langfristige Umgang mit solchen Erkrankungen zum Alltag. Diese Erfahrung ermöglicht es, auch im betrieblichen Kontext nicht nur Symptome zu betrachten, sondern Ursachen, Wechselwirkungen und individuelle Ressourcen einzubeziehen.

Gerade im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorgen oder Eignungsuntersuchungen zeigt sich häufig, dass Beschäftigte medizinische Fragestellungen mitbringen, für die im regulären Versorgungsalltag oft wenig Zeit bleibt. Der Termin beim Betriebsarzt wird so nicht selten zu einem Raum für ein intensives Gespräch – mit Aufklärung, Einordnung und konkreten Handlungsempfehlungen.

In einer Zeit, in der Haus- und Fachärzte im ambulanten wie auch im klinischen Bereich zunehmend unter Zeitdruck stehen, empfinden viele Versicherte den Termin beim Betriebsarzt als wohltuend strukturiert und aufmerksam. Ob im Rahmen von Pflicht- oder Angebotsvorsorgen, bei Impfungen, bei Eignungsbeurteilungen oder im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM): Das ausführliche Gespräch und die verständliche medizinische Beratung stehen im Mittelpunkt.

Mehr als Vorsorge – ein verlässlicher Partner für Unternehmen

Moderne Betriebsmedizin bedeutet heute weit mehr als die Durchführung arbeitsmedizinischer Pflichtuntersuchungen. Unternehmen benötigen einen Partner, der Prozesse versteht, Strukturen kennt und medizinische Fragestellungen in betriebliche Abläufe integrieren kann.

Die Organisationsform unserer Praxis ermöglicht eine hohe Erreichbarkeit und schnelle Reaktionszeiten. Für Unternehmen ist Verlässlichkeit ein entscheidender Faktor – sei es bei kurzfristigen Fragestellungen, bei Neueinstellungen oder bei akuten Ereignissen.

Kommt es beispielsweise zu einem kleineren Arbeitsunfall, kann in vielen Fällen eine qualifizierte Erstversorgung direkt erfolgen, bevor – falls erforderlich – eine Weiterleitung an den zuständigen Durchgangsarzt organisiert wird. Diese unmittelbare medizinische Einschätzung schafft Sicherheit und entlastet betriebliche Abläufe.

Psychosomatische Kompetenz und Gesprächsführung

Ein wesentlicher Teil moderner Arbeitsmedizin betrifft nicht allein körperliche, sondern zunehmend psychosoziale Belastungen. Verdichtete Arbeitsprozesse, hohe Verantwortung, Fachkräftemangel oder private Belastungssituationen wirken sich spürbar auf die Gesundheit aus.

Fundierte Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der Psychosomatik helfen dabei, Beschäftigte in schwierigen Situationen zu begleiten und zu unterstützen. Oft genügt bereits ein strukturiertes, wertschätzendes Gespräch, um Belastungsfaktoren zu identifizieren und Lösungswege zu entwickeln.

Der Betriebsarzt nimmt hierbei eine besondere Rolle ein: Er ist medizinisch qualifiziert, zur Vertraulichkeit verpflichtet und zugleich mit den betrieblichen Rahmenbedingungen vertraut. Diese Position ermöglicht es, zwischen individueller Gesundheit und betrieblicher Realität zu vermitteln – diskret, lösungsorientiert und mit Augenmaß.

Case Management und Vernetzung im Gesundheitswesen

Ein weiterer Vorteil der langjährigen hausärztlichen Tätigkeit ist die gewachsene Vernetzung in alle Bereiche des Gesundheitswesens. Gute Kontakte zu Fachärzten, Kliniken, Reha-Einrichtungen und therapeutischen Diensten erleichtern eine zielgerichtete Weitervermittlung, wenn sie notwendig ist.

In bestimmten Situationen kann der Betriebsarzt die Rolle eines Case Managers übernehmen – beispielsweise bei längeren Erkrankungsverläufen oder komplexen Rehabilitationsprozessen. Dabei geht es nicht um die Übernahme der hausärztlichen Behandlung, sondern um Koordination, Abstimmung und Unterstützung im Sinne einer möglichst stabilen beruflichen Wiedereingliederung.

Gerade im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements zeigt sich, wie wichtig ein strukturierter, medizinisch fundierter und gleichzeitig empathischer Ansatz ist. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit langfristig zu sichern – im Interesse des Mitarbeitenden ebenso wie im Interesse des Unternehmens.

Gesundheitsförderung und Prävention als strategischer Ansatz

Unternehmen stehen heute vor großen Herausforderungen: demografischer Wandel, Fachkräftemangel und steigende Krankheitsquoten. Prävention ist deshalb kein „Nice-to-have“, sondern ein strategischer Erfolgsfaktor.

Betriebsärztliche Betreuung kann hier gezielt ansetzen: durch Impfangebote im Betrieb, Beratung zu ergonomischen Fragestellungen, Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen, Begleitung von Veränderungsprozessen oder Impulse im Rahmen von Gesundheitstagen.

Die Kombination aus arbeitsmedizinischem Fachwissen und hausärztlicher Erfahrung ermöglicht es, sowohl individuelle als auch strukturelle Aspekte zu berücksichtigen. Prävention wird dadurch praxisnah, umsetzbar und wirtschaftlich sinnvoll.

Nähe zur Region – Nähe zu den Menschen

Seit über 20 Jahren in der Region Hannover tätig zu sein, bedeutet auch: regionale Verbundenheit. Die Unternehmen, die wir betreuen, sind häufig mittelständisch geprägt – familiengeführt, persönlich, langfristig orientiert.

Diese Struktur passt zu unserem Selbstverständnis. Wir verstehen uns nicht als anonymer Dienstleister, sondern als langfristiger Partner. Kurze Wege, persönliche Ansprechpartner und transparente Kommunikation sind für uns selbstverständlich.

Fazit: Betriebsmedizin mit Haltung

Die Entwicklung von der hausärztlichen Praxis zum breit aufgestellten betriebsärztlichen Dienstleister war ein konsequenter Schritt – getragen von der Überzeugung, dass gute Arbeitsmedizin mehr ist als formale Erfüllung gesetzlicher Anforderungen.

Hausärztliche Erfahrung, psychosomatische Kompetenz, Notfallroutine, Vernetzung im Gesundheitswesen und organisatorische Verlässlichkeit bilden heute ein stabiles Fundament unserer Arbeit.

Im Mittelpunkt steht dabei immer der Mensch – als Beschäftigter, als Führungskraft, als Unternehmer. Denn nachhaltige betriebliche Gesundheit entsteht dort, wo medizinische Fachlichkeit, persönliche Zuwendung und strukturelles Verständnis zusammenkommen.

Seit über 20 Jahren begleiten wir Unternehmen in der Region Hannover auf diesem Weg – engagiert, fachlich fundiert und mit Freude an der Zusammenarbeit.

Thomas Riebschläger – seit über 20 Jahren Betriebsarzt in der Region Hannover – 🙂

Werden unsere Staplerfahrer rückenkrank?

Werden unsere Staplerfahrer rückenkrank?

Rückengesundheit bei Staplertätigkeit und Maßnahmen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Rückenschmerzen und Bandscheibenprobleme zählen zu den häufigsten Ursachen für krankheitsbedingte Ausfälle im Arbeitsleben. Besonders relevant ist diese Problematik für Beschäftigte, die regelmäßig oder über viele Jahre hinweg Stapler fahren. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: Werden unsere Staplerfahrer rückenkrank? Dieser Artikel beleuchtet aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse, typische Belastungsfaktoren und gibt praxisnahe Empfehlungen, wie Unternehmen im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) der Rückengesundheit ihrer Staplerfahrer gezielt begegnen können.

Wissenschaftlicher Zusammenhang zwischen Staplertätigkeit und Rückenproblemen

Zahlreiche Studien zeigen, dass langjährige Staplertätigkeit mit einem erhöhten Risiko für Rückenschmerzen und Bandscheibenerkrankungen einhergeht. Besonders im Mittelpunkt steht dabei die Belastung durch Ganzkörpervibrationen, wie sie beim Fahren von Flurförderfahrzeugen entsteht. Diese Vibrationen wirken sich nachweislich negativ auf die Struktur und Funktion der Wirbelsäule und der Bandscheiben aus und können zu chronischen Beschwerden führen. Die Forschung belegt, dass die Kombination von Vibration und ungünstigen Körperhaltungen – etwa beim Rückwärtsfahren oder bei Rumpfrotationen – das Risiko zusätzlich steigert.

Typische Belastungsfaktoren für Staplerfahrer

Staplerfahrer sind einer Reihe von Belastungen ausgesetzt, die sich negativ auf den Rücken auswirken können. Neben den bereits genannten Ganzkörpervibrationen, die durch Fahrbahnunebenheiten, Rampen und die Bewegung des Fahrzeugs entstehen, kommen Stoßbelastungen durch plötzliche Schocks hinzu. Auch das lange, oft statische Sitzen auf dem Stapler fördert Verspannungen und Belastungen der Wirbelsäule. Zwangshaltungen, wie das ständige Drehen des Oberkörpers beim Rückwärtsfahren oder das Arbeiten in verdrehter Position, wirken sich ebenfalls ungünstig aus. Schließlich sind Staplerfahrer teilweise auch mit manuellen Tätigkeiten wie Heben, Ziehen und Schieben von Lasten konfrontiert, die zusätzlichen Druck auf die Bandscheiben ausüben.

Erkenntnisse aus der Forschung

Die Forschungslage zum Zusammenhang zwischen Staplertätigkeit und Rückenproblemen ist eindeutig. Eine Meta-Analyse von Burström und Kollegen aus dem Jahr 2015 wertete zahlreiche internationale Studien aus und konnte belegen, dass Beschäftigte, die regelmäßig starken Ganzkörpervibrationen ausgesetzt sind, ein signifikant erhöhtes Risiko für Rückenschmerzen und Ischialgie haben. Besonders betroffen sind Berufskraftfahrer – und dazu gehören auch Staplerfahrer. Weiterhin zeigte eine große skandinavische Kohortenstudie aus dem Jahr 2018, dass die Exposition gegenüber Vibrationen mit einem erhöhten Risiko für Krankenhausbehandlungen wegen lumbaler Bandscheibenvorfälle einhergeht. Speziell arbeitsmedizinische Untersuchungen bei Staplerfahrern unterstreichen, dass diese Gruppe häufiger unter chronischen Rückenschmerzen leidet und das Risiko mit der Dauer der Tätigkeit steigt. Die Kombination von Vibration und ungünstiger Haltung verstärkt diesen Effekt nachweislich.

Praktische Einordnung für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)

Für das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist die Erkenntnis von zentraler Bedeutung, dass Staplertätigkeit als rückenbelastend gilt und epidemiologisch gut belegt ist. Besonders betroffen sind chronische Beschwerden im Bereich der Lendenwirbelsäule, Bandscheibendegenerationen und Bandscheibenvorfälle. Es handelt sich hierbei allerdings um eine Risikosteigerung – eine automatisch verursachte Erkrankung kann nicht abgeleitet werden. Dennoch ist es sinnvoll, bei bestehenden Rücken- oder Bandscheibenproblemen eine individuelle Belastungsanalyse vorzunehmen, um die Tätigkeit der betroffenen Mitarbeiter optimal zu gestalten und gesundheitlichen Schäden vorzubeugen.

Empfohlene Maßnahmen zur Prävention

Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, die Belastungen für Staplerfahrer gezielt zu reduzieren. Der Einsatz moderner, vibrationsarmer Stapler ist eine wichtige technische Maßnahme. Ebenso können gefederte und individuell einstellbare Sitze dazu beitragen, die Vibrationen und Stoßbelastungen auf den Fahrer zu minimieren. Die Optimierung der Fahrwege, etwa durch das Ausbessern von Bodenunebenheiten, trägt ebenfalls zur Entlastung bei. Aus organisatorischer Sicht empfiehlt es sich, lange ununterbrochene Fahrzeiten zu vermeiden und für einen regelmäßigen Tätigkeitswechsel zu sorgen. Mischarbeitsplätze, bei denen Staplertätigkeit mit anderen, weniger belastenden Aufgaben kombiniert wird, sind eine sinnvolle Alternative. Ergänzend sollten Staplerfahrer regelmäßig ergonomisch geschult werden, um gesundheitsfördernde Verhaltensweisen im Arbeitsalltag zu verankern.

Fazit und Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Die Annahme, dass langjährige Staplertätigkeit für den Rücken nicht gesund ist, ist wissenschaftlich gut belegt. Staplerfahrer, die über Jahre hinweg vibrationsexponiert arbeiten, haben nachweislich ein erhöhtes Risiko für chronische Rückenschmerzen und Bandscheibenprobleme. Unternehmen, die auf die Gesundheit ihrer Mitarbeiter achten, sollten diese Erkenntnisse ernst nehmen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Dazu gehören sowohl technische Verbesserungen an den Arbeitsmitteln als auch organisatorische Anpassungen und eine gezielte Gesundheitsförderung im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Eine offene Kommunikation über die Belastungsfaktoren sowie die konsequente Umsetzung präventiver Maßnahmen tragen dazu bei, die Rückengesundheit von Staplerfahrern nachhaltig zu schützen und krankheitsbedingte Ausfälle zu reduzieren.

Für Fragen rund um das Thema Staplertätigkeit und Rückengesundheit oder zur individuellen Belastungsanalyse stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung. Schützen Sie Ihre Mitarbeiter – denn ein gesunder Rücken ist die beste Grundlage für Motivation und Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz.

 

Arbeitsschutzausschuss: Pflichttermin – oder echte Chance?

Arbeitsschutzausschuss: Pflichttermin – oder echte Chance?

Viermal im Jahr trifft man sich.
Eine Tagesordnung liegt bereit.
Unfallzahlen, Krankenstand, Berichte der Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Und nicht selten schwingt ein Gedanke mit: „Das müssen wir halt machen.“

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) hat in vielen Unternehmen den Ruf eines formalen Pflichttermins. Dabei steckt in diesem Gremium weit mehr Potenzial, als oft genutzt wird. Richtig verstanden und gestaltet, ist der ASA eines der wirkungsvollsten Instrumente für sichere, gesunde und leistungsfähige Arbeitsplätze.

Zeit, ihn neu zu betrachten.

Was der ASA eigentlich ist

Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, einen Arbeitsschutzausschuss einzurichten (§ 11 Arbeitssicherheitsgesetz). Mindestens vierteljährlich kommen dort Unternehmensleitung, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragte und – sofern vorhanden – Betriebs- oder Personalrat zusammen.

Das klingt zunächst formal. Tatsächlich aber ist der ASA ein strategisches Forum: Hier treffen wirtschaftliche Entscheidungen, technische Expertise, medizinische Erkenntnisse und Rückmeldungen aus der Belegschaft aufeinander.

Kaum ein anderes Gremium vereint diese Perspektiven.

Warum der ASA oft unterschätzt wird

In der Praxis verlaufen ASA-Sitzungen sehr unterschiedlich. Manche sind lebendige Runden mit klaren Maßnahmen und spürbarer Wirkung. Andere wirken wie ein strukturiertes Abarbeiten von Berichten:

  • Wie viele Unfälle gab es?
  • Wie hoch ist der Krankenstand?
  • Welche Begehungen wurden durchgeführt?
  • Gibt es noch Fragen?

Wenn der ASA so abläuft, bleibt er tatsächlich ein Pflichttermin. Doch das Problem liegt nicht in der gesetzlichen Vorgabe – sondern in der Nutzung.

Der ASA ist kein Selbstzweck. Er ist ein Instrument. Und jedes Instrument entfaltet nur dann Wirkung, wenn man es aktiv einsetzt.

Mehr als Zahlen: Zusammenhänge erkennen

Natürlich gehören Unfallstatistiken, Fehlzeiten und Vorsorgezahlen in jede ASA-Sitzung. Doch ihr eigentlicher Wert entsteht erst, wenn sie in Zusammenhang gebracht werden.

Ein Beispiel:
Die Unfallzahlen sind stabil, aber in einer Abteilung steigen die Fehlzeiten. Gleichzeitig berichtet die Fachkraft für Arbeitssicherheit über ergonomische Auffälligkeiten bei neuen Arbeitsplätzen. Der Betriebsarzt weist anonymisiert auf gehäufte Rückenbeschwerden hin.

Plötzlich entsteht ein Gesamtbild.

Genau hier liegt die Stärke des ASA: Informationen, die sonst isoliert nebeneinander stehen, werden zusammengeführt. Aus Einzelbeobachtungen wird ein Handlungsimpuls. Prävention beginnt, bevor sich Probleme verfestigen.

Transparenz schafft Verbindlichkeit

Ein gut geführter ASA sorgt für Klarheit:

  • Welche Risiken wurden erkannt?
  • Welche Maßnahmen werden beschlossen?
  • Wer ist verantwortlich?
  • Bis wann soll umgesetzt werden?

Ein strukturiertes Protokoll mit klaren Zuständigkeiten und Fristen macht den Unterschied. Ohne diese Verbindlichkeit bleibt vieles gute Absicht.

Transparenz wirkt nicht nur nach innen. Sie zeigt auch gegenüber Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften, dass Arbeitsschutz systematisch betrieben wird – nicht reaktiv, sondern geplant.

Die Rolle der Unternehmensleitung

Die Qualität eines ASA hängt stark davon ab, wie ernst die Unternehmensleitung das Gremium nimmt. Wird Arbeitsschutz als lästige Nebenaufgabe betrachtet, spiegelt sich das in der Sitzungskultur wider. Wird er jedoch als Führungsaufgabe verstanden, gewinnt der ASA automatisch an Bedeutung.

Gerade bei Veränderungen – neue Maschinen, neue Arbeitsverfahren, Umstrukturierungen, Personalzuwachs – ist der ASA ein idealer Ort, um frühzeitig mögliche Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit zu diskutieren.

Prävention ist am wirksamsten, wenn sie vor der Umsetzung beginnt – nicht erst danach.

Der Blick auf Gesundheit: Frühwarnsystem statt Einzelfallbetrachtung

Ein wichtiger Bestandteil des ASA ist die arbeitsmedizinische Perspektive. Arbeitsmedizinische Vorsorgen und Gespräche liefern Hinweise auf Belastungen, die im Arbeitsalltag oft schleichend entstehen:

  • Zunehmende Muskel- und Skeletterkrankungen
  • Augen- und Bildschirmbeschwerden
  • Hautprobleme
  • Hinweise auf psychische Belastung

Selbstverständlich werden im ASA keine personenbezogenen Gesundheitsdaten besprochen. Doch aggregierte Beobachtungen können wertvolle Impulse geben. Sie zeigen Trends, lange bevor diese in Statistiken sichtbar werden.

So wird der ASA zum Frühwarnsystem.

Beteiligung stärkt Akzeptanz

Wo Sicherheitsbeauftragte und Betriebs- oder Personalrat aktiv eingebunden sind, gewinnt der ASA zusätzlich an Qualität. Rückmeldungen aus der Belegschaft machen deutlich, wo Belastungen entstehen, welche Maßnahmen greifen – und wo nicht.

Wenn Beschäftigte erleben, dass ihre Hinweise ernst genommen und im ASA diskutiert werden, wächst die Akzeptanz von Arbeitsschutzmaßnahmen. Arbeitsschutz wird dann nicht als „Vorschrift von oben“, sondern als gemeinsames Projekt wahrgenommen.

Wirtschaftlicher Nutzen statt Bürokratie

Sicherheit und Gesundheit sind keine weichen Faktoren. Sie beeinflussen:

  • Produktivität
  • Fehlzeiten
  • Motivation
  • Mitarbeiterbindung
  • Arbeitgeberattraktivität

Ein systematisch arbeitender ASA kann dazu beitragen, Risiken frühzeitig zu erkennen und kostenintensive Fehlentwicklungen zu vermeiden. Ergonomische Verbesserungen senken langfristig Krankenstände. Strukturierte Unfallanalysen reduzieren Ausfallzeiten. Transparente Prozesse stärken die Rechtssicherheit.

Arbeitsschutz ist damit nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern wirtschaftlich sinnvoll.

Vom Pflichttermin zur Gestaltungsplattform

Ob der ASA als lästige Formalie oder als echte Chance wahrgenommen wird, hängt nicht vom Gesetz ab – sondern von der Haltung der Beteiligten.

Ein wirkungsvoller ASA zeichnet sich aus durch:

  • ernsthafte Beteiligung der Führungsebene
  • klare Struktur und verbindliche Maßnahmen
  • offene Diskussion von Risiken und Entwicklungen
  • interdisziplinäre Zusammenarbeit

Dann wird aus einer vierteljährlichen Sitzung ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess.

Fazit

Der Arbeitsschutzausschuss ist weit mehr als ein gesetzlich vorgeschriebenes Gremium. Er ist ein Ort, an dem Sicherheit und Gesundheit aktiv gestaltet werden können.

Er bringt die entscheidenden Akteure an einen Tisch.
Er verbindet wirtschaftliche, technische und medizinische Perspektiven.
Und er schafft Transparenz und Verbindlichkeit.

Wer den ASA aktiv nutzt, stärkt nicht nur den Arbeitsschutz, sondern auch die Leistungsfähigkeit des eigenen Unternehmens.

Die Frage ist also nicht: „Müssen wir das machen?“
Sondern: „Wie gut nutzen wir diese Chance?“

 

Isocyanate im Betrieb

 


Isocyanate im Betrieb: Warum eine Gefährdungsbeurteilung Pflicht ist – und wie der Betriebsarzt unterstützt

Isocyanate sind in vielen Betrieben fester Bestandteil des Arbeitsalltags – oft ohne, dass sie bewusst als gesundheitlich relevante Gefahrstoffe wahrgenommen werden. Gerade bei gelegentlichen Tätigkeiten, etwa im Rahmen von Instandhaltung oder Reparaturen, werden sie häufig unterschätzt. Dabei gehören Isocyanate zu den Stoffgruppen, bei denen eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) besonders wichtig ist.

Was sind Isocyanate und warum sind sie kritisch?

Isocyanate sind chemische Verbindungen, die vor allem zur Herstellung von Polyurethanen (PU) eingesetzt werden. Diese finden sich in zahlreichen Produkten, die in Handwerk, Industrie und kommunalen Betrieben verwendet werden.

Aus arbeitsmedizinischer Sicht sind Isocyanate vor allem deshalb problematisch, weil sie ein hohes Sensibilisierungspotenzial besitzen. Das bedeutet, dass sie das Immunsystem nachhaltig beeinflussen können.

Mögliche gesundheitliche Folgen sind:

  • Sensibilisierung der Atemwege, bis hin zum berufsbedingten Asthma
  • Allergische Hauterkrankungen (z. B. Kontaktekzeme)
  • Reizwirkungen an Augen, Haut und Schleimhäuten

Besonders relevant ist: Eine einmal entstandene Sensibilisierung ist in der Regel nicht reversibel. Schon geringe weitere Expositionen können dann zu ausgeprägten Beschwerden führen.

Warum ist eine Gefährdungsbeurteilung bei Isocyanaten erforderlich?

Nach der Gefahrstoffverordnung muss jede Tätigkeit mit Gefahrstoffen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung bewertet werden – unabhängig davon, wie selten sie durchgeführt wird. Bei Isocyanaten ist diese Beurteilung besonders wichtig, da nicht allein die Häufigkeit, sondern vor allem die Stoffeigenschaften über das Risiko entscheiden.

Eine fachgerechte Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt unter anderem:

  • welche isocyanathaltigen Produkte eingesetzt werden
  • ob Dämpfe oder Aerosole entstehen können
  • mögliche Hautkontakte (z. B. beim Auftragen oder Entfernen)
  • Dauer und Häufigkeit der Tätigkeit
  • räumliche Bedingungen wie Lüftung oder Arbeiten in engen Bereichen
  • vorhandene technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen

Gerade bei kurzzeitigen Tätigkeiten besteht die Gefahr, dass Schutzmaßnahmen nicht konsequent umgesetzt oder Risiken unterschätzt werden.

Welche Rolle spielt der Betriebsarzt?

Der Betriebsarzt ist ein zentraler Partner bei der Beurteilung von Tätigkeiten mit Isocyanaten. Seine Aufgabe besteht nicht nur in der arbeitsmedizinischen Vorsorge, sondern bereits frühzeitig in der Beratung.

Typische Einsatzfelder des Betriebsarztes sind:

  • Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung, insbesondere bei sensibilisierenden Gefahrstoffen
  • Teilnahme an Betriebs- oder Arbeitsplatzbegehungen, um reale Arbeitsbedingungen zu bewerten
  • Beratung zu geeigneten Schutzmaßnahmen, z. B. Atemschutz, Handschuhe, Hautschutzkonzepte
  • Einordnung der arbeitsmedizinischen Vorsorge (Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge)
  • Beratung der Beschäftigten bei individuellen Fragen oder gesundheitlichen Beschwerden

Durch diese Einbindung lassen sich praxisnahe, rechtssichere Lösungen entwickeln, die sowohl den Arbeitsschutz als auch die betrieblichen Abläufe berücksichtigen.

Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Isocyanaten

Ob eine arbeitsmedizinische Vorsorge verpflichtend ist, hängt von Art, Dauer und Höhe der Exposition ab. Bei seltenen, kurzzeitigen Tätigkeiten mit wirksamen Schutzmaßnahmen ist häufig keine Pflichtvorsorge erforderlich. Aufgrund der sensibilisierenden Wirkung von Isocyanaten ist jedoch in vielen Fällen eine Angebotsvorsorge sinnvoll und fachlich geboten.

Unabhängig davon gilt: Eine Wunschvorsorge muss jederzeit ermöglicht werden, etwa bei Atemwegsbeschwerden, Hautreaktionen oder nach Zwischenfällen.

Fazit für Isocyanate im Betrieb

Isocyanate gehören zu den Gefahrstoffen, die im betrieblichen Alltag leicht unterschätzt werden. Gerade weil sie oft nur gelegentlich eingesetzt werden, ist eine strukturierte Gefährdungsbeurteilung unverzichtbar. Die frühzeitige Einbindung des Betriebsarztes unterstützt Betriebe dabei, gesundheitliche Risiken realistisch einzuschätzen, geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen und die Gesundheit der Beschäftigten langfristig zu sichern.


Infobox: Wo stecken Isocyanate überall drin?

Isocyanate finden sich unter anderem in:

  • PU-Montageschäumen (z. B. zum Ausschäumen von Kabel- oder Rohrdurchführungen)
  • Dicht- und Vergussmassen für Schaltschränke und Sicherungskästen
  • Kleb- und Beschichtungssystemen
  • Lacken und Industrielacken
  • Dämmmaterialien auf Polyurethanbasis
  • bestimmten Boden- und Reparatursystemen

👉 Wichtig: Auch bei seltener Anwendung gelten diese Produkte als Gefahrstoffe und müssen in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.


 

Aktuelle Krankmeldungen wegen Atemwegserkrankungen

Aktuelle Krankmeldungen wegen Atemwegserkrankungen in Niedersachsen

Kurzüberblick und Vergleich zum Vorjahr

Die Auswertung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) in Niedersachsen liefert wöchentlich ein aktuelles Bild zur Verbreitung von Atemwegserkrankungen wie Erkältungen, grippalen Infekten oder Covid-19. Berücksichtigt werden dabei ausschließlich AU-Erstbescheinigungen, also die erste Krankschreibung eines Krankheitsfalls.

Die Daten stammen von krankengeldberechtigten Mitgliedern der AOK Niedersachsen und werden gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt ausgewertet. Ziel ist ein Frühwarnsystem, das unabhängig vom Testverhalten Trends im Krankheitsgeschehen sichtbar macht.

Aktuelle Lage (3. Kalenderwoche 2026)

In der 3. Kalenderwoche 2026 erhielten rund 23.700 AOK-Versicherte in Niedersachsen erstmals eine Krankschreibung aufgrund einer akuten Atemwegserkrankung. Das entspricht einer Inzidenz von etwa 1.840 Krankmeldungen je 100.000 Versicherte.

Der Anteil von Covid-19-Diagnosen an diesen Krankmeldungen lag bei unter 1 % und spielt aktuell nur noch eine untergeordnete Rolle.

Vergleich zum Vorjahr

Im Vergleich zur 3. Kalenderwoche 2025 ist die Zahl der Krankmeldungen spürbar gesunken. Im Vorjahr lagen die Werte bei rund 25.500 Fällen (Inzidenz ca. 2.010 je 100.000).

Das bedeutet für das laufende Jahr einen Rückgang um etwa 5–7 %, je nach Datenstand. Auch der Covid-19-Anteil war im Vorjahr noch etwas höher.

Einordnung

Die Zahlen zeigen, dass die diesjährige Atemwegssaison bislang milder verläuft als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Gleichwohl bleibt das Niveau der Krankmeldungen für diese Jahreszeit erhöht, was sich insbesondere in kurzfristigen Personalausfällen in Betrieben bemerkbar machen kann. Klassische Erkältungs- und Infektionskrankheiten stehen klar im Vordergrund, nicht Covid-19.

Zur Einordnung: In der dritten Kalenderwoche wurden ca. 220 Covid Fälle in Niedersachsen bestätigt und eine 5 x so hohe Zahl an Nachweisen einer Influenza (90% Influenza A)

Fazit für Betriebe

  • Insgesamt weniger Krankmeldungen als im Vorjahr
  • Covid-19 aktuell kaum relevant. Influenza steht im Vordergrund.
  • Atemwegsinfekte bleiben saisonal bedingt ein wichtiger Faktor für Fehlzeiten
  • Präventionsmaßnahmen (Hygiene, Lüften, Eigenverantwortung bei Infekten) bleiben sinnvoll
  • Wer noch keine aktuelle Influenza Impfung erhalten hat, sollte sich nun impfen lassen.

 

Quelle : ARE Surveillance für akute respiratorische Erkrankungen herausgegeben vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt. Wochenbericht 3/26 vom 20.1.2026 (www.nlga.de)

TRBA 250 – Neuregelung Regel für Biologische Arbeitsstoffe

TRBA Neuregelung (Stand November 2025): Wichtige Änderungen im Überblick

Was Betriebe im Gesundheitsdienst jetzt beachten müssen

Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) wurden im November 2025 umfassend überarbeitet. Insbesondere die Anforderungen an betriebliche Organisation, Infektionsschutz, persönliche Hygiene und Schutzausrüstung wurden konkretisiert. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Neuerungen in übersichtlicher Form:

1. Strengere Dokumentations- und Unterweisungspflichten

  • Die Prozesse für Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung sind präziser gefasst. Arbeitgeber müssen nun detailliert dokumentieren, dass Beschäftigte über konkrete biologische Risiken an ihrem Arbeitsplatz aufgeklärt wurden.
  • Die Dokumentation ist zeitnah an den Stand der Technik (Neufassung 2025) anzupassen.

2. Verschärfte Vorgaben zur persönlichen Hygiene und PSA

  • Schmuck und Uhren: Es besteht ein striktes Verbot, an Händen und Unterarmen Schmuck (inklusive Eheringe), Uhren, Armbänder oder Piercings zu tragen, wenn eine hygienische Händedesinfektion erforderlich ist.
  • Fingernägel: Fingernägel müssen kurz und rund geschnitten sein und dürfen die Fingerkuppe nicht überragen. Künstliche Fingernägel, Gelnägel und Nagellack sind in Bereichen mit Desinfektionspflicht untersagt. Medizinisch begründete Ausnahmen sind individuell mit Betriebsarzt und Hygieneabteilung abzustimmen.
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Die Auswahl und Anwendung von Schutzhandschuhen orientiert sich an aktuellen Sicherheitsstandards – Schmuck oder lange Nägel dürfen die Schutzwirkung nicht beeinträchtigen. Bei Atemschutzmasken (z.B. FFP2) ist vor jedem Einsatz ein Fit-Check (Unterdruckprüfung) durchzuführen. Bei Spritzgefahr (z.B. Punktionen, Intubationen) ist ein vom Arbeitgeber gestellter Augen- oder Gesichtsschutz vorgeschrieben.

3. Präzisierte baulich-funktionelle Anforderungen

  • Die Trennung von Arbeits- und Pausenbereichen ist klar definiert. Es gilt ein striktes Verbot, Nahrungs- und Genussmittel in kontaminationsgefährdeten Bereichen zu lagern oder zu verzehren.
  • Anforderungen an Reinigung und Desinfektion von Oberflächen in medizinischen Funktionsbereichen wurden an den aktuellen Stand der Technik angepasst.

Weitere Einzelheiten finden Sie im vollständigen PDF der TRBA 250 auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Erste Hilfe – Fit für den Notfall

Erste Hilfe – Fit für den Notfall

Die Ausbildung von Ersthelfern im Betrieb ist genau, wie die Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses beim Führerschein durch den Gesetzgeber geregelt.

Im $ 26 der DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) ist geregelt, dass je nach Art des Betriebes zwischen 5 und 10 % der Mitarbeitenden zum Ersthelfer auszubilden sind. Zu diesem Zweck erfolgt eine Ausbildung durch zugelassene Organisationen, wie zum Beispiel das DRK, den ASB oder die Johanniter vor Ort im Betrieb oder in entsprechend geeigneten Schulungsstätten.

Inhalte der 8 stündigen Kurse, die jeweils für 2 Jahre eine ausreichende Qualifikation gewährleisten, sind Grundsätze der Organisation der Ersten Hilfe, Verbandkunde und typische Symptome bei schweren Gesundheitsstörungen. Im Vordergrund der Ausbildung stehen praktische Übungen, vorwiegend der Herz-Lungen-Wiederbelebung oder auch die Handhabung eines automatischen Defibrillators (AED).

Die Kosten für die Kurse werden von den Berufsgenossenschaften übernommen. Bei der Anzahl der für einen Betrieb erforderlichen Ersthelfer gilt es auch Organisationseinheiten, räumliche Nähe oder zum Beispiel die Gegebenheiten im Außendienst und auf Baustellen zu berücksichtigen.

Ihr Betriebsarzt

Thomas Riebschläger

Stufenweise Wiedereingliederung

Stufenweise Wiedereingliederung versus Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement – was ist der Unterschied? 7/2023

Immer wieder lässt sich in der betriebsärztlichen Beratungspraxis erkennen, dass einerseits die Mitarbeitenden in Betrieben, auf der anderen Seite aber auch Personalverantwortliche sich nicht immer über die Unterscheidung zwischen der stufenweisen Wiedereingliederung und den betrieblichen Verpflichtungen im Rahmen eines Wiedereingliederungsmanagements im Klaren sind.

Dabei beziehen sich beide Begrifflichkeiten auf unterschiedliche Rechtsgrundlagen und haben auch unterschiedliche Zielsetzungen.

Die stufenweise Wiedereingliederung, diese wurde ursprünglich einmal als Hamburger Modell bezeichnet, ist eine Vereinbarung zwischen einem Versicherten und seiner gesetzlichen Krankenversicherung bei der, trotz einer aktuell noch bestehenden Arbeitsunfähigkeit, ein Probearbeiten im Betrieb ermöglicht wird.

Angeregt wird ein solches Verfahren häufig vom behandelnden (und die Krankschreibung ausstellenden) Hausarzt, und auch der Arbeitsgeber des Versicherten kann das Verfahren als eine Möglichkeit im betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement anstoßen.

Es handelt sich also um ein Verfahren, welches – ohne dabei den Status des Versicherten – zu berühren, ein Erproben der wieder hergestellten Belastungsfähigkeit ermöglicht.

Dabei werden z.B. der Anspruch auf Krankentagegeld und andere Fristen, nicht tangiert. Die Anregung einer stufenweisen Wiedereingliederung bedeutet somit immer eine positive Prognosestellung, ohne den Versicherten in irgend einer Hinsicht schlechter zu stellen. Ziel ist es nach Erreichen des vereinbarten Enddatums dem Versicherten wieder eine reguläre Tätigkeit mit gleichzeitigem Ende der Arbeitsunfähigkeit zu ermöglichen.

Formal erstellt der Hausarzt in Abstimmung mit seinem Patienten einen schriftlichen Plan, der zeitliche und inhaltliche Einschränkungen enthält. Z.B. kann darin festgelegt werden, dass in den ersten beiden Wochen arbeitstäglich drei Stunden Arbeit geleistet werden. Andere Einschränkungen können zum Beispiel von besonderen Belastungen (Schichtarbeit, Einschränkungen von Hebe- und Tragetätigkeiten) befreien.

Eine typische stufenweise Wiedereingliederung läuft über den Zeitraum von 4-8 Wochen, aber auch andere Zeiträume sind je nach Erkrankungsschwere möglich.

Nach Erstellung des Planes auf einem festgelegten Formular, auf dem neben dem Hausarzt auch der Versicherte unterschreibt, muss die Einwilligung des Arbeitsgebers eingeholt werden. Abschließend genehmigt die Krankenkasse und der Prozess kann starten.

Aufgrund der Komplexität des Verfahrens empfiehlt sich eine Einleitung ca. zwei Wochen vor dem geplanten Startbeginn.

Ist das Verfahren nicht erfolgreich, so kann es vom Versicherten, als auch vom Betrieb abgebrochen werden.

Nicht selten werden stufenweise Wiedereingliederungen nach erfolgter Rehabilitation von der Rentenklinik angeregt, um einen sanften Übergang in die Wiedereingliederung erfolgreich zu gestalten.

Problematisch aus Sich der Versicherten ist häufig die Dauer des Verfahrens, das aufgrund des im Vergleich zum Lohn niedrigeren Krankengeldes mit wirtschaftlichen Einbußen einhergeht. Andererseits demonstriert der längerfristig erkrankte Mitarbeiter seine Bereitschaft, seine Arbeitskraft wieder zur Verfügung zu stellen.

Was dagegen bedeutet das Verfahren zum betrieblichen Eingliederungsmanagement gem. Sozialgesetzbuch IX im Vergleich?

Der Adressat des neunten Sozialgesetzbuches ist der Arbeitgeber. Dieser wird durch den Gesetzgeber verpflichtet einem Arbeitnehmer nach sechs Wochen andauernder Arbeitsunfähigkeit bezogen auf ein Kalenderjahr ein sogenanntes BEM Verfahren (Betriebliches Wiedereingliederungsverfahren) anzubieten. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit nur einen Zeitraum oder mehrere Zeiträume umfassen.

Ziel des Verfahrens ist es, unter Mithilfe des erkrankten Mitarbeitenden festzustellen, ob durch betriebliche Maßnahmen eine Verbesserung der Gesundheit des Mitarbeiters erzielt werden kann. Ein kurzes Beispiel mag dies verdeutlichen:

Ein Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes mit einer Tätigkeit mit Publikumsverkehr erkrankt seelisch so schwer, dass auch nach Symptombesserung eine Tätigkeit in der Öffentlichkeit nicht mehr möglich erscheint. Im Rahmen des eingeleiteten BEM Verfahrens wird unter Einbeziehung des Betriebsarztes festgelegt, dass eine Umsetzung in den Backoffice Bereich erfolgt. Andere Zielvorgaben können z.B. eine Umgestaltung des Mobiliar oder eine Veränderung des Dienstplanes betreffen.

Prinzipiell gilt dass der Arbeitgeber unter Einhaltung bestimmter Formalien, dem erkrankten Mitarbeitenden das BEM Verfahren anbieten muss. Eine Teilnahme aus Sicht des Versicherten ist immer freiwillig.

Beteiligte des Verfahrens sind der Mitarbeitende, sein direkter Vorgesetzter, sowie ein Beauftragter der Personalabteilung. Auf Wunsch bzw. nach Zustimmung des Versicherten kann auch der Schwerbehindertenbeauftragte, ein Vertreter der Personalvertretung und der Betriebsarzt im sogenannten BEM Team teilnehmen.

Über die Teamsitzung wird eine eigene Akte geführt, die datenschutzrechtlich von der Personalakte getrennt geführt wird.

Ergebnisse und Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten.

Im Regelfall werden Folgetermine vereinbart, z.B. um den weiteren Verlauf zu besprechen und den Erfolg der festgelegten Maßnahmen zu evaluieren.

Wir konnten in den letzten Jahren die Erfahrung machen, dass eine betriebsärztliche Vorstellung des erkrankten Mitarbeiters vor dem eigentlichen BEM Team Verfahren häufig sehr hilfreich ist. Der Betriebsarzt unterliegt in diesem Gespräch der ärztlichen Schweigepflicht und kann auf Wunsch dem Mitarbeiterenden ein entsprechendes Attest zur Verfügung stellen, welches dieser mit ins BEM Verfahren mit hinein nimmt.

Da der Betriebsarzt/Betriebsärztin sowohl die gesundheitlichen Belange des erkrankten Mitarbeiters, als auch die betrieblichen Erfordernisse gut einschätzen kann, sind entsprechende Atteste oft für alle Beteiligten transparent und umsetzbar.

Die unterschiedlichen Verfahren “Stufenweise Wiedereingliederung – Hamburger Modell” und das Betriebliche Wiedereingliederungsmanagement gem. SGB IX sind somit unterschiedliche Verfahren, die jedoch immer sich ergänzende Ziele in der Reintegration eines erkrankten Mitarbeiters verfolgen:

  • Belastungserprobung
  • Nutzung der betrieblichen Ressourcen zur Reintegration des Mitarbeitenden
  • Zusammenfassung verschiedener Fachleute als Integrationsteam
  • Optimierung der betrieblichen Arbeitsbedingungen ggf. abgestimmt auf das eingeschränkte Leistungsvermögen des Mitarbeitenden
  • Kostenneutrale Reintegration ermöglicht dem Betrieb größere Flexibilität bei der Wiedereingliederung

Als Ihr Betriebsarzt stehe ich Ihnen bei allen weiteren Fragen rund um die “Stufenweise Wiedereingliederun” und das betriebliche Wiedereingliederungsmanagement (BEM) immer gerne zur Verfügung!

Ihr Betriebsarzt Thomas Riebschläger